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Wie verhalten sich Bußgelder in Millionenhöhe der Europäischen Gemeinschaften zu nationalen Sanktionen im Kartell- und Wettbewerbsrecht? Unter welchen Umständen darf eine Person, die bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union strafrechtlich verfolgt wurde, in einem anderen Land nochmals verfolgt werden? Welche Vorgaben folgen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtscharta der Europäischen Union? Das sind nur einige der Fragen, die sich Mansdörfer in seiner Arbeit über "Das Prinzip des ne bis in idem im Europäischen Strafrecht" stellt und einer theoretisch…mehr

Produktbeschreibung
Wie verhalten sich Bußgelder in Millionenhöhe der Europäischen Gemeinschaften zu nationalen Sanktionen im Kartell- und Wettbewerbsrecht? Unter welchen Umständen darf eine Person, die bereits in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union strafrechtlich verfolgt wurde, in einem anderen Land nochmals verfolgt werden? Welche Vorgaben folgen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtscharta der Europäischen Union? Das sind nur einige der Fragen, die sich Mansdörfer in seiner Arbeit über "Das Prinzip des ne bis in idem im Europäischen Strafrecht" stellt und einer theoretisch stimmigen und praktikablen Lösung zuführt. Die Abhandlung nimmt sich des Themas in seiner vollen Breite an und führt die Diskussion unter Einbeziehung ausländischer und supranationaler Rechtsprechung und Literatur unter einem europäischen Blickwinkel. Zu den einzelnen Punkten werden sowohl für die Praxis Konzepte de lege lata entwickelt als auch für die Gesetzgebung Verbesserungen de lege ferenda vorgeschlagen.
Rezensionen
"Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Abhandlung die Geltung des Prinzips des ne bis idem im europäischen Strafrecht in allen relevanten Facetten behandelt, einen gewichtigen Beitrag zur Durchdringung der Problematik leistet und eine Konzeption vorstellt, die im Rahmen der weiteren Diskussion Beachtung finden sollte." Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, in: Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, 7/2005