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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg (Wirtschaftspolitisches Seminar), Veranstaltung: Innovationen, Wettbewerb und Intellectual Property Rights , 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Maßnahmen der EU-Kommission gegen Microsoft nehmen immer drastischere Dimensionen an. Erst kürzlich verhängte die EU-Kommission eine weitere Rekordstrafe von 899 Millionen , wegen Nichteinhaltung einer Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2004. Microsoft ist das erste Unternehmen seit Beginn der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg (Wirtschaftspolitisches Seminar), Veranstaltung: Innovationen, Wettbewerb und Intellectual Property Rights , 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Maßnahmen der EU-Kommission gegen Microsoft nehmen immer drastischere Dimensionen an. Erst kürzlich verhängte die EU-Kommission eine weitere Rekordstrafe von 899 Millionen , wegen Nichteinhaltung einer Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2004. Microsoft ist das erste Unternehmen seit Beginn der EU-Wettbewerbspolitik, gegen das eine solche Strafe überhaupt verhängt wird. Die gesamte Strafgeldsumme beläuft sich seit Beginn der Untersuchungen der EU-Kommission bereits auf über 1,5 Milliarden . Diese Zahlen machen deutlich, wie ernst es der EU mit ihrem Bestreben ist, ihren kartellrechtlichen Entscheidungen Durchsetzungskraft zu verleihen und bei Verletzungen des Wettbewerbsrechts entschieden durchzugreifen.Die Vorwürfe gegen Microsoft beziehen sich allesamt auf eine Verletzung von Artikel 82 des EG Vertrags. Das Redmonder Softwareunternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung auf verschiedene Art und Weise missbraucht haben. In diesem Text soll es dabei vor allem um den Vorwurf gehen, Microsoft habe seine dominante Position auf dem Markt für Client PC Betriebssysteme ausgenutzt, um eine solche auch bei den Work Group Server Betriebssystemen zu erlangen. Wettbewerber, so der Vorwurf, sollten aus diesem Markt ausgeschlossen werden, indem ihnen plötzlich der ungehinderte Zugang zu Interoperabilitätsinformationen für Microsofts Betriebssysteme verweigert wurde. Microsoft begründete dies mit Hilfe des urheberrechtlichen Schutzes, den diese genießen. Geistige Eigentumsrechte stehen hier also wohlmöglich im Widerspruch zu kartellrechtlichen Bemühungen. Als Einführung sollen im ersten Teil dieser Arbeit die Bedingungen untersucht werden, unter denen geistige Eigentumsrechte nach Artikel 82 des EG Vertrags wettbewerbsrechtlich problematisch werden können. Hierbei wird auch auf Beispiele in der vergangenen Rechtssprechung eingegangen. Im folgenden Abschnitt wird der Fall Microsoft mit seinen speziellen Charakteristika genauer beleuchtet und analysiert. Es werden hier vor allem die Begründungen der Kommissionsentscheidung und deren Rechtfertigung diskutiert. Die Arbeit schließt mit einem Fazit.
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