In privatrechtlichen Verbänden bestehen komplexe Rechtsbeziehungen zwischen Verband und Mitglied ebenso wie zwischen den einzelnen Mitgliedern. Entsteht über diese Rechtsbeziehungen Streit - etwa über die Einforderung von Beiträgen oder über den Ausschluß aus dem Verband - , so muß die gerichtliche Auseinandersetzung hierüber in einem Zweiparteienprozeß bewältigt werden. Neben den beteiligten Verbandsmitgliedern steht dabei aber häufig eine dritte Gruppe von Mitgliedern, die sich an dem Rechtsstreit nicht beteiligen wollen oder sich gegen jegliches gerichtliche Verfahren über die streitige Frage wenden. Vor diesem Hintergrund entwickelt Martin Schwab exemplarisch anhand der Handelsgesellschaften Modelle für die Verteilung der Parteirollen in verbandsinternen Konflikten, die den bestehenden Desideraten gerecht werden.