Welche Grenzen hat die Übertragung von Entscheidungskompetenzen seitens der EU auf europäische Agenturen oder Behörden? Diese Problematik beleuchtet der Autor am Beispiel der sogenannten REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unter Heranziehung der Meroni-Rechtsprechung des EuGH. In der deutschen Fachliteratur werden die Grenzen einer solchen Kompetenzübertragung im besten Falle als gegeben vorausgesetzt und im schlechtesten Falle völlig übergangen. Wo in den Mitgliedsstaaten das Prinzip der Gewaltenteilung Geltung entfaltet, hat der EuGH für die EU in seinen Meroni-Urteilen aus dem Jahre 1958 das Prinzip des Institutionellen Gleichgewichts entwickelt. Die Spielräume und Grenzen der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen folgen unmittelbar aus diesem Prinzip. Der Autor schlägt auf dieser Grundlage am Beispiel der Europäischen Chemikalienagentur eine Reform der Entscheidungsbefugnisse europäischer Agenturen vor und entwickelt hierzu ein Entscheidungsmodell.