Die Arbeit leitet das Recht auf den eigenen Tod aus der apriorischen Menschenwürde her. Dabei werden die Wurzeln der Menschenwürde, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die verschiedenen Literaturmeinungen analysiert. Das Ergebnis überträgt die Autorin auf Menschen mit unheilbaren Krankheiten, welche psychisch gesund den Entschluss gefasst haben, nicht mehr leben zu wollen, diesen jedoch nicht mehr ohne die Hilfe Dritter umsetzen können. Die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe wird auf verfassungsrechtlicher Ebene, unter Beachtung der Schutzpflichten des Staates und der Eingriffsthematik in Grundrechte, diskutiert. Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung stellt die Arbeit dar, dass selbst bei Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe diese nicht mittels antizipierten Willens gefordert werden könnte.