Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung zur Krankenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

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Das Recht auf Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 erstmals in das System der GKV eingeführt, obwohl es in Deutschland seit jeher von Patient:innen beansprucht und von Krankenkassen oftmals auch bezahlt wurde. Nachdem Deutschland durch die OECD als Europameister in der Durchführung bestimmter Krankenhausbehandlungen und Operationen (z. B. Endoskopien, Kniegelenks-Endoprothesen, Angiographien) bezeichnet wurde, hatte man dabei aus gesetzgeberischer Sicht allerdings nicht die gesetzliche Legitimation der bisherigen gelebten Praxis im Sinn, sondern die gezielte Reduzierung auffällig häufig durchge...