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In dieser Studie soll das Recht auf Selbstbestimmung untersucht werden, wobei der Schwerpunkt auf den Fall Südkamerun gelegt wird, indem der Ursprung des Strebens der Südkameruner nach Selbstbestimmung nachgezeichnet wird. Trotz aller Bemühungen der Südkameruner, ihr Recht auf Selbstbestimmung anzuerkennen, scheint die internationale Gemeinschaft auf diesen Ruf nicht zu hören. Ziel dieser Studie ist es, zu untersuchen, inwieweit die Südkameruner das Recht auf Selbstbestimmung haben. Die Forschung bzw. diese Studie verfolgt einen dogmatischen Ansatz, der mit der orthodoxen Rechtsforschung…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Studie soll das Recht auf Selbstbestimmung untersucht werden, wobei der Schwerpunkt auf den Fall Südkamerun gelegt wird, indem der Ursprung des Strebens der Südkameruner nach Selbstbestimmung nachgezeichnet wird. Trotz aller Bemühungen der Südkameruner, ihr Recht auf Selbstbestimmung anzuerkennen, scheint die internationale Gemeinschaft auf diesen Ruf nicht zu hören. Ziel dieser Studie ist es, zu untersuchen, inwieweit die Südkameruner das Recht auf Selbstbestimmung haben. Die Forschung bzw. diese Studie verfolgt einen dogmatischen Ansatz, der mit der orthodoxen Rechtsforschung übereinstimmt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Streben der Südkameruner nach Selbstbestimmung noch immer nicht international anerkannt ist, obwohl die Kluft zwischen den anglophonen und frankophonen Kamerunern eine koloniale Schöpfung ist. Abschließend argumentiert der Forscher, dass eine Rückkehr zur föderalen Verfassung von 1961 das Problem der anglophonen Bevölkerung in Kamerun lösen und damitder anhaltenden Forderung der Südkameruner nach Anerkennung ihres Rechts auf Selbstbestimmung ein Ende setzen würde.
Autorenporträt
Agbor Dickson - Estudiante de maestría en derecho en la Universidad de Buea, octubre de 2018 - presente. Licenciado en Derecho (agosto de 2018) Universidad de Buea Seminario - Tribunal simulado de la Sociedad de Derecho (2018) Universidad de Buea. Formación - Abogado en en el bufete de abogados Agbor Nkongho.