Allerorten wird in den letzten Jahren ein »Recht auf Stadt« eingefordert - von sozialen Protestbewegungen gegen Gentrifizierung weltweit. NGOs und UN-Organisationen postulieren es gleichermaßen. Kritische Stadtforscher wie David Harvey, Peter Marcuse oder Niels Boeing beziehen sich in ihrer radikalen Gesellschaftskritik auf Henri Lefebvre, der das Konzept 1968 entworfen hat - in einer Schrift, die hier nun zum ersten Mal in deutscher Übersetzung vorliegt.»Recht auf Stadt« ist mehr als die individuelle Freiheit, auf städtische Ressourcen zugreifen zu können. Es ist das Recht auf ein erneuertes urbanes Leben. Angesichts der sozialen Probleme in den desolaten Hochhaus-Vorstädten und anderer Folgen des rasanten Städtewachstums nach dem Zweiten Weltkrieg stellte Lefebvre schon in den sechziger Jahren fest, dass der Urbanisierungsprozess einhergeht mit einem Verlust der Stadt als Ort der kreativen Schöpfung, zugunsten einer bloßen industriellen Verwertungslogik. Er postuliert aber keine Abkehr von der Stadt - etwa in die zeitgleich entstehenden amerikanischen Mittelklasse-Vororte -, sondern macht in der Stadt ein enormes Potenzial aus, das zu einer emanzipierten urbanen Gesellschaft führen kann. Das Recht auf Stadt ist ein gesamtgesellschaftliches Anrecht auf Begegnung, Teilhabe, Austausch, das große Fest und einen kollektiv gestalteten und genutzten städtischen Raum.
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 13.04.2016Der heiße Kern
der Metropole
Henri Lefebvres vor 50 Jahren erschienene Streitschrift
„Das Recht auf Stadt“ ist heute aktueller als damals
VON TILL BRIEGLEB
Für ein ungelesenes Buch hat dieser Essay erstaunliche Wirkung entfaltet. „Das Recht auf Stadt“, wie Henri Lefebvres fünfzig Jahre alte Streitschrift zum Urbanismus betitelt ist, entwickelte sich zum wichtigsten Schlachtruf einer internationalen Bürgerbewegung, die sich gegen die investorenabhängige Stadtentwicklung der Gegenwart stellt. In Deutschland wurde die „Recht auf Stadt“-Bewegung vor allem durch das Hamburger Netzwerk gleichen Namens bekannt, das sich bei umstrittenen Projekten wie dem Gängeviertel, den Essohäusern auf St. Pauli oder der Roten Flora zumindest teilweise gegen eine rein gewinnorientierte Immobilienpolitik durchsetzen konnte.
Und trotzdem bezieht sich die Bewunderung dieser bedeutenden Graswurzelbewegung lediglich auf Sekundärkenntnisse ihres Namensgebers, denn „Le droit à la ville“ lag bis jetzt in keiner Übersetzung vor. Und die nun erschienene deutschsprachige Version aus dem Hamburger Verlag Nautilus von Birgit Althaler legt den Verdacht nahe, dass selbst die Hausbesetzer und Straßenkämpfer mit Französischkenntnissen ihre „Bibel“ nur sehr flüchtig oder gar nicht gelesen haben. Denn das äußerst mühsam verständliche Teilwerk aus Lefebvres Dauerschreibfluss von Dutzenden Büchern und einem Vielfachen an Artikeln eignet sich allenfalls stellenweise für eine Programmatik des konstruktiven Widerstands.
Geschrieben am Vorabend der französischen Mai-Unruhen von 1968 und getragen von einer marxistischen Revolutionserwartung, entwickelt Lefebvre in „Das Recht auf Stadt“ den schemenhaften Umriss einer Stadtutopie, deren Umsetzung in der damaligen Verklärung des Proletariats natürlich allein der Arbeiterklasse obliege. In diesem Übergangswerk von seiner soziologischen Phase – sein dreibändiges Hauptwerk „Kritik des Alltagslebens“ aus dieser Zeit machte ihn außerhalb Frankreiche jedoch nur mäßig bekannt – in seine stadtpolitische als Leiter des Pariser Instituts für Urbanistik Anfang der Siebzigerjahre, fordert Lefebvrezwar eine fundierte Untersuchung der Geschichte und der Klassenverhältnisse, aber die Herleitung seiner Hoffnung auf die neue lebendige und gerechte Stadt für alle funktioniert eher nostalgisch als analytisch.
In dem stark von wolkigen Begriffen geprägten Jargon französischer Intellektueller jener Zeit – inklusive eines flatterhaften Querfeldeinritts durch die Geisteswissenschaften von der Philosophie bis zur Architekturgeschichte – entwirft Lefebvre das Bild einer heilen städtischen Vergangenheit, deren Zenit er im Paris von 1848 erkennt. Vor dem Durchgriff des Industriekapitalismus auf die Stadt hätte es noch ein urbanes Gesamtkunstwerk sowie eine freie Dorfwelt voller Feste und Selbstbestimmung gegeben. Mit den prekären sozialen und ökonomischen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts kann diese melancholische Romantik empirisch allerdings kaum abgeglichen werden.
Tatsächlich ist „Das Recht auf Stadt“ entgegen seinem wissenschaftlichen Anspruch im Kern ein schwärmerisches Buch. Was Lefebvre nach rund 120 Seiten einer wenig stringenten Ideologiekritik an der modernen Rationalität und ihrem Abbild im Städtebau endlich unter dem Kapitel „Recht auf Stadt“ beschreibt, das ist im Grunde die Forderung nach der alten Bürgerstadt mit neuen Mitteln. 1967 schien ihm aus kaum nachvollziehbaren Gründen der Moment zu sein, um die zunehmende Aufspaltung der Stadt in Viertel für Arme, für den Mittelstand und die Reichen an ihrem Umkehrpunkt zu sehen.
Auch die strenge Zonierung in Bereiche für Arbeit, Wohnen, Kultur und Konsum im Zuge moderner Städteplanung sah er so tief in der Krise, dass es glaubte, deren Überwindung stünde unmittelbar bevor. Und das führte ihn dazu, eine neue urbane Zentralität zu fordern, in der sich Menschen unterschiedlicher Einkommen, Kulturen und Interessen in einem großen dichten Stadtkern in herzlicher Nachbarschaft begegnen. In dieser bunten und toleranten Stadtgesellschaft sollten Feste, Spiel und Kommunikation statt Kaufrausch das urbane Glück erwecken, und das Diktat des Geldes wäre von Mitbestimmung und lokaler Selbstverwaltung abgelöst.
Dieses pseudowissenschaftliche Sehnen nach einer Lebenswelt, die sich an der Durchmischung und Morphologie der europäischen Stadtvergangenheit orientiert, ist aber tatsächlich nach 1968 auf ganzer Linie enttäuscht worden. Lefebvres Klassengesellschaft hat sich aufgelöst in einer manischen Konsumentendemokratie. Städtische Politik plant ungebrochen nach den antiurbanen Leitlinien des modernen Städtebaus und überlässt die Umsetzung Privatinteressen nach deren renditegesteuerten Vorgaben. Und das Zentrum der meisten Metropolen verlor durch diverse Wellen der Gentrifizierung seinen ursprünglichen Bewohnermix und verwandelte sich in einen exklusiven Wohnungsmarkt für Gutverdiener. Lefebvres schöne Ideen eines demokratischen Urbanismus erscheinen heute also als viel dringlicher denn zu seiner Zeit.
Für die kritische Konfrontation mit den modernen Entwicklungen bietet Lefebvres fragmentarische Argumentation in diesem angeblichen Schlüsselwerk leider wenig Munition. Nicht zuletzt, weil er sich (obwohl Marxist) um eine konkrete Beschäftigung mit den ökonomischen Grundlagen des Städtebaus genauso herumdrückt wie um die Formulierung präziser Beobachtungen und empirischer Erkenntnisse. Anders als die wirklich bedeutenden Grundlagenwerke der Modernitätskritik im Städtebau jener Zeit, etwas Jane Jacobs „Tod und Leben großer amerikanischer Städte“ oder Kevin Lynchs „Das Bild der Stadt“, verlässt Lefebvre die Ebene des Metadiskurses eigentlich nur, um seine idyllische Vorstellung von Urbanität zu artikulieren. Doch für die „Praxis“ dieser Veränderung, von der Lefebvre abstrakt sehr viel spricht, fällt ihm nichts ein als seine Hoffnung auf eine vernünftige Arbeiterklasse (die sein Buch garantiert für unlesbar hält, egal in welcher Sprache).
Lefebvre warb in späteren Werken – etwa in dem schon lange auf Deutsch vorliegenden „Die Revolution der Städte“ von 1970 – sehr viel konkreter, präziser und tatsächlich kenntnisreicher für seine Idee einer notwendigen Umgestaltung der Städte im Interesse ihrer Bewohner. Vielleicht weil ihm selbst bewusst war, dass die größte Leistung seines noch vagen Herumstocherns in einem bedeutenden Thema darin bestand, den Begriff „Recht auf Stadt“ eingeführt zu haben.
Wie diese Parole seither von vielen Menschen auf dem Globus mit eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen benutzt und den konkreten Auseinandersetzungen um eine vielfältigere Stadt angepasst worden ist, zeigt zumindest die inspirierende Kraft dieser drei Worte. Um sie mit Sinn zu füllen, wartet man aber besser nicht auf den Sieg des Proletariats, wie ein französischer Professor es sich vorstellt.
So romantisch seine Ideen
auch wirken, der Titel des Buches
ist immer noch ein Schlachtruf
Ahnvater der Urbanismuskritik: Henri Lefebvre, hier 1971.
Foto: oh
Henri Lefebvre: Das Recht auf Stadt. Aus dem Französischen von Birgit Althaler und mit einem Nachwort von Christoph Schäfer. Edition Nautilus, Hamburg 2016.
224 Seiten, 18 Euro.
E-Book 14,99 Euro.
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
der Metropole
Henri Lefebvres vor 50 Jahren erschienene Streitschrift
„Das Recht auf Stadt“ ist heute aktueller als damals
VON TILL BRIEGLEB
Für ein ungelesenes Buch hat dieser Essay erstaunliche Wirkung entfaltet. „Das Recht auf Stadt“, wie Henri Lefebvres fünfzig Jahre alte Streitschrift zum Urbanismus betitelt ist, entwickelte sich zum wichtigsten Schlachtruf einer internationalen Bürgerbewegung, die sich gegen die investorenabhängige Stadtentwicklung der Gegenwart stellt. In Deutschland wurde die „Recht auf Stadt“-Bewegung vor allem durch das Hamburger Netzwerk gleichen Namens bekannt, das sich bei umstrittenen Projekten wie dem Gängeviertel, den Essohäusern auf St. Pauli oder der Roten Flora zumindest teilweise gegen eine rein gewinnorientierte Immobilienpolitik durchsetzen konnte.
Und trotzdem bezieht sich die Bewunderung dieser bedeutenden Graswurzelbewegung lediglich auf Sekundärkenntnisse ihres Namensgebers, denn „Le droit à la ville“ lag bis jetzt in keiner Übersetzung vor. Und die nun erschienene deutschsprachige Version aus dem Hamburger Verlag Nautilus von Birgit Althaler legt den Verdacht nahe, dass selbst die Hausbesetzer und Straßenkämpfer mit Französischkenntnissen ihre „Bibel“ nur sehr flüchtig oder gar nicht gelesen haben. Denn das äußerst mühsam verständliche Teilwerk aus Lefebvres Dauerschreibfluss von Dutzenden Büchern und einem Vielfachen an Artikeln eignet sich allenfalls stellenweise für eine Programmatik des konstruktiven Widerstands.
Geschrieben am Vorabend der französischen Mai-Unruhen von 1968 und getragen von einer marxistischen Revolutionserwartung, entwickelt Lefebvre in „Das Recht auf Stadt“ den schemenhaften Umriss einer Stadtutopie, deren Umsetzung in der damaligen Verklärung des Proletariats natürlich allein der Arbeiterklasse obliege. In diesem Übergangswerk von seiner soziologischen Phase – sein dreibändiges Hauptwerk „Kritik des Alltagslebens“ aus dieser Zeit machte ihn außerhalb Frankreiche jedoch nur mäßig bekannt – in seine stadtpolitische als Leiter des Pariser Instituts für Urbanistik Anfang der Siebzigerjahre, fordert Lefebvrezwar eine fundierte Untersuchung der Geschichte und der Klassenverhältnisse, aber die Herleitung seiner Hoffnung auf die neue lebendige und gerechte Stadt für alle funktioniert eher nostalgisch als analytisch.
In dem stark von wolkigen Begriffen geprägten Jargon französischer Intellektueller jener Zeit – inklusive eines flatterhaften Querfeldeinritts durch die Geisteswissenschaften von der Philosophie bis zur Architekturgeschichte – entwirft Lefebvre das Bild einer heilen städtischen Vergangenheit, deren Zenit er im Paris von 1848 erkennt. Vor dem Durchgriff des Industriekapitalismus auf die Stadt hätte es noch ein urbanes Gesamtkunstwerk sowie eine freie Dorfwelt voller Feste und Selbstbestimmung gegeben. Mit den prekären sozialen und ökonomischen Verhältnissen des 19. Jahrhunderts kann diese melancholische Romantik empirisch allerdings kaum abgeglichen werden.
Tatsächlich ist „Das Recht auf Stadt“ entgegen seinem wissenschaftlichen Anspruch im Kern ein schwärmerisches Buch. Was Lefebvre nach rund 120 Seiten einer wenig stringenten Ideologiekritik an der modernen Rationalität und ihrem Abbild im Städtebau endlich unter dem Kapitel „Recht auf Stadt“ beschreibt, das ist im Grunde die Forderung nach der alten Bürgerstadt mit neuen Mitteln. 1967 schien ihm aus kaum nachvollziehbaren Gründen der Moment zu sein, um die zunehmende Aufspaltung der Stadt in Viertel für Arme, für den Mittelstand und die Reichen an ihrem Umkehrpunkt zu sehen.
Auch die strenge Zonierung in Bereiche für Arbeit, Wohnen, Kultur und Konsum im Zuge moderner Städteplanung sah er so tief in der Krise, dass es glaubte, deren Überwindung stünde unmittelbar bevor. Und das führte ihn dazu, eine neue urbane Zentralität zu fordern, in der sich Menschen unterschiedlicher Einkommen, Kulturen und Interessen in einem großen dichten Stadtkern in herzlicher Nachbarschaft begegnen. In dieser bunten und toleranten Stadtgesellschaft sollten Feste, Spiel und Kommunikation statt Kaufrausch das urbane Glück erwecken, und das Diktat des Geldes wäre von Mitbestimmung und lokaler Selbstverwaltung abgelöst.
Dieses pseudowissenschaftliche Sehnen nach einer Lebenswelt, die sich an der Durchmischung und Morphologie der europäischen Stadtvergangenheit orientiert, ist aber tatsächlich nach 1968 auf ganzer Linie enttäuscht worden. Lefebvres Klassengesellschaft hat sich aufgelöst in einer manischen Konsumentendemokratie. Städtische Politik plant ungebrochen nach den antiurbanen Leitlinien des modernen Städtebaus und überlässt die Umsetzung Privatinteressen nach deren renditegesteuerten Vorgaben. Und das Zentrum der meisten Metropolen verlor durch diverse Wellen der Gentrifizierung seinen ursprünglichen Bewohnermix und verwandelte sich in einen exklusiven Wohnungsmarkt für Gutverdiener. Lefebvres schöne Ideen eines demokratischen Urbanismus erscheinen heute also als viel dringlicher denn zu seiner Zeit.
Für die kritische Konfrontation mit den modernen Entwicklungen bietet Lefebvres fragmentarische Argumentation in diesem angeblichen Schlüsselwerk leider wenig Munition. Nicht zuletzt, weil er sich (obwohl Marxist) um eine konkrete Beschäftigung mit den ökonomischen Grundlagen des Städtebaus genauso herumdrückt wie um die Formulierung präziser Beobachtungen und empirischer Erkenntnisse. Anders als die wirklich bedeutenden Grundlagenwerke der Modernitätskritik im Städtebau jener Zeit, etwas Jane Jacobs „Tod und Leben großer amerikanischer Städte“ oder Kevin Lynchs „Das Bild der Stadt“, verlässt Lefebvre die Ebene des Metadiskurses eigentlich nur, um seine idyllische Vorstellung von Urbanität zu artikulieren. Doch für die „Praxis“ dieser Veränderung, von der Lefebvre abstrakt sehr viel spricht, fällt ihm nichts ein als seine Hoffnung auf eine vernünftige Arbeiterklasse (die sein Buch garantiert für unlesbar hält, egal in welcher Sprache).
Lefebvre warb in späteren Werken – etwa in dem schon lange auf Deutsch vorliegenden „Die Revolution der Städte“ von 1970 – sehr viel konkreter, präziser und tatsächlich kenntnisreicher für seine Idee einer notwendigen Umgestaltung der Städte im Interesse ihrer Bewohner. Vielleicht weil ihm selbst bewusst war, dass die größte Leistung seines noch vagen Herumstocherns in einem bedeutenden Thema darin bestand, den Begriff „Recht auf Stadt“ eingeführt zu haben.
Wie diese Parole seither von vielen Menschen auf dem Globus mit eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen benutzt und den konkreten Auseinandersetzungen um eine vielfältigere Stadt angepasst worden ist, zeigt zumindest die inspirierende Kraft dieser drei Worte. Um sie mit Sinn zu füllen, wartet man aber besser nicht auf den Sieg des Proletariats, wie ein französischer Professor es sich vorstellt.
So romantisch seine Ideen
auch wirken, der Titel des Buches
ist immer noch ein Schlachtruf
Ahnvater der Urbanismuskritik: Henri Lefebvre, hier 1971.
Foto: oh
Henri Lefebvre: Das Recht auf Stadt. Aus dem Französischen von Birgit Althaler und mit einem Nachwort von Christoph Schäfer. Edition Nautilus, Hamburg 2016.
224 Seiten, 18 Euro.
E-Book 14,99 Euro.
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Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Für Till Briegleb scheint die längst überfällige Übersetzung von Henri Lefebvres Streitschrift zum Urbanismus zweierlei zu klären: Erstens, dass die Straßenkämpfer der Recht-auf-Stadt-Bewegung ihren Säulenheiligen wohl nicht oder nicht richtig gelesen haben. Und zweitens, dass der Autor seine urbane Utopie nur sehr schemenhaft und über das Proletariat zu entwickeln imstande war und sein Geschichtsbild eher nostalgisch als analytisch zu nennen ist. Ein schwärmerisches Buch, urteilt Briegleb, pseudowissenschaftlich und wenig praktikabel für die kritische Konfrontation. Allerdings scheint dem Rezensenten Lefebres Idee eines demokratischen Urbanismus heute noch viel dringlicher als zu seiner Zeit.
© Perlentaucher Medien GmbH
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