Der Gegenstand dieser Studie ist das Recht auf Vergessenwerden. Das übergeordnete Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, das Recht auf Vergessenwerden gegenüber den traditionellen und neuen Medien geltend zu machen, indem die rechtlichen Gründe für eine solche Unterstützung analysiert werden, ohne dabei die kritische Perspektive der Menschenrechte aus den Augen zu verlieren. Die Ziele der Studie sind im Einzelnen: (i) zu analysieren, ob es rechtlich vertretbar ist, das Recht auf Vergessenwerden als Persönlichkeitsrecht aufrechtzuerhalten; (ii) zu untersuchen, ob das Recht auf Vergessenwerden autonom ist oder nicht mit anderen Persönlichkeitsrechten wie der Privatsphäre, der Intimität, der Ehre und dem Bild selbst (kon)verschmolzen ist; (iii) die Rolle der Meinungsfreiheit in den informatisierten intersubjektiven Beziehungen in der Netzgesellschaft zu verstehen; (iv) die bestehenden Kriterien für die Anwendung des Rechts auf Vergessen angesichts des Internets zu bewerten, ohne dabei die demokratische Perspektive der Meinungsfreiheit zu vernachlässigen; (v) das vom Obersten Gerichtshof und von ausländischen Gerichten gefestigte Verständnis zu vergleichen.