In mehreren grundlegenden Rechtsvorschriften wird ein Recht auf Wohnung erwähnt oder garantiert. Sie wird in Verfassungstexten oder in Texten mit Verfassungsrang in Spanien, Finnland, Portugal, Griechenland, der Schweiz und anderen Ländern erwähnt. Sie ist auch in mehreren internationalen Menschenrechtstexten und in mehreren regionalen Instrumenten wie der Europäischen Sozialcharta und dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert. Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird dies in Artikel 11 bekräftigt: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie, einschließlich ausreichender Ernährung, Kleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen an. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die wesentliche Bedeutung der freiwilligen internationalen Zusammenarbeit an" und ist auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte5 enthalten. Und Grundsatz 15 der Yogyakarta-Prinzipien,...