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Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4. bis 6. Jh. einen Beitrag zu der Frage zu leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges bedeutenden Stimmen der rechtshistorischen Forschung zufolge wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts sind, wird die Berechtigung dieser Ansicht hinterfragt und anhand des untersuchten Gebiets der Ehevoraussetzungen überprüft, ob sich in den Leges tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. In diesem Zusammenhang wird auf Grundlage der…mehr

Produktbeschreibung
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4. bis 6. Jh. einen Beitrag zu der Frage zu leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges bedeutenden Stimmen der rechtshistorischen Forschung zufolge wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts sind, wird die Berechtigung dieser Ansicht hinterfragt und anhand des untersuchten Gebiets der Ehevoraussetzungen überprüft, ob sich in den Leges tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. In diesem Zusammenhang wird auf Grundlage der untersuchten Quellen die Frage aufgeworfen, ob es Vulgarrecht als solches überhaupt gibt. Die Betrachtung der Quellen lieferte hierbei keinen tragfähigen Beleg für Vulgarrecht. Vielmehr konnte festgestellt werden, dass sowohl römisch beeinflusste Normen der Leges als auch solche ohne römisches Vorbild Ausdruck einer wachsenden germanischen Herrschergewalt sind, die sich im ehemaligen Westreich etabliert hatte.
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