Es ist wesentlich, anzuerkennen, dass der Weg zur Gleichstellung der Frau lang und mit Hindernissen gespickt war. Von der abstrakten Gleichstellung, die in Gesetzen und offiziellen Reden proklamiert wird, bis hin zur geschlechtsspezifischen Gleichstellung, die in der Praxis und in den Köpfen der Menschen konkret ist, bleibt noch viel zu tun. Ursprünglich war das Konzept der Gleichstellung im Frauenrecht abstrakt. Es basierte auf den allgemeinen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung ohne Berücksichtigung der Geschlechterunterschiede. Im Laufe der Zeit hat es eine Entwicklung hin zu einem stärker geschlechtsspezifischen Gleichstellungskonzept gegeben. Das bedeutet, bei der Anwendung der Gleichstellungsgrundsätze die geschlechtsspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Geschlechtsspezifische Gleichstellung bedeutet, dass die von Frauen und Männern konkret erlebten Unterschiede und Ungleichheiten anerkannt werden. Dies schlägt sich in Maßnahmen und Politiken nieder, die darauf abzielen, die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu korrigieren.