Die Autoren legen ein systematisch und alphabetisch gegliedertes Handbuch zum Recht der freien Dienstverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unter "freien Diensten" werden alle von § 611 BGB erfaßten Dienstleistungen verstanden, die nicht in den Bereich des Arbeitsrechts fallen.
In der Dienstleistungsgesellschaft sind die freien Dienstverträge ein bedeutsames und zugleich besonders dynamisches Gebiet des Zivilrechts. Das Handbuch erläutert die freien Dienstverträge anhand der Rechtsprechung und der Literatur. Die Verträge mit Ärzten, Geschäftsleitern, Rechtsanwälten und Steuerberatern werden hervorgehoben behandelt in selbständigen Kapiteln mit eigenständiger Gliederung. Rund 100 weitere Vertragstypen werden in alphabetischer Anordnung dargestellt. Zu Beginn eines jeden Abschnitts ist die einschlägige Spezialliteratur aufgeführt. Haftungs- und Beweislastfragen kommt besonderes Gewicht zu. Ein umfangreiches Sachregister führt ergänzend zur systematischen Gliederung zügig an die einschlägige Fundstelle.
In der Dienstleistungsgesellschaft sind die freien Dienstverträge ein bedeutsames und zugleich besonders dynamisches Gebiet des Zivilrechts. Das Handbuch erläutert die freien Dienstverträge anhand der Rechtsprechung und der Literatur. Die Verträge mit Ärzten, Geschäftsleitern, Rechtsanwälten und Steuerberatern werden hervorgehoben behandelt in selbständigen Kapiteln mit eigenständiger Gliederung. Rund 100 weitere Vertragstypen werden in alphabetischer Anordnung dargestellt. Zu Beginn eines jeden Abschnitts ist die einschlägige Spezialliteratur aufgeführt. Haftungs- und Beweislastfragen kommt besonderes Gewicht zu. Ein umfangreiches Sachregister führt ergänzend zur systematischen Gliederung zügig an die einschlägige Fundstelle.
"[...] Den Kern der Kommentierung von Anders/Gehle macht eine ausführliche und sorgfältige Besprechung einzelner Typen von freien Dienstverträgen aus. [...]" - Professor Dr. Rolf Wank, Bochum, in:Recht der Arbeit, München
"[...] Das zweite Kapitel haben die Verfasser dem unabhängigen Dienstvertrag gewidmet. Hier werden die Spezifika dieses Vertragstypus, seine Arten und die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und in minutiöser Prüfung die Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB erörtert. Alle rechtlichen Aspekte sind hierbei berücksichtigt. [...]"- Ministerialdirigent a.D. Dr. Ludwig Schöne in: Gemeinsames Ministerialblatt Saarland
"[...] Das zweite Kapitel haben die Verfasser dem unabhängigen Dienstvertrag gewidmet. Hier werden die Spezifika dieses Vertragstypus, seine Arten und die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und in minutiöser Prüfung die Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB erörtert. Alle rechtlichen Aspekte sind hierbei berücksichtigt. [...]"- Ministerialdirigent a.D. Dr. Ludwig Schöne in: Gemeinsames Ministerialblatt Saarland
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"[...] Den Kern der Kommentierung von Anders/Gehle macht eine ausführliche und sorgfältige Besprechung einzelner Typen von freien Dienstverträgen aus. [...]"
Professor Dr. Rolf Wank, Bochum, in: Recht der Arbeit, München
"[...] Das zweite Kapitel haben die Verfasser dem unabhängigen Dienstvertrag gewidmet. Hier werden die Spezifika dieses Vertragstypus, seine Arten und die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und in minutiöser Prüfung die Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB erörtert. Alle rechtlichen Aspekte sind hierbei berücksichtigt. [...]"
Ministerialdirigent a.D. Dr. Ludwig Schöne in: Gemeinsames Ministerialblatt Saarland
"[...] Den Kern der Kommentierung von Anders/Gehle macht eine ausführliche und sorgfältige Besprechung einzelner Typen von freien Dienstverträgen aus. [...]"
Professor Dr. Rolf Wank, Bochum, in: Recht der Arbeit, München
"[...] Das zweite Kapitel haben die Verfasser dem unabhängigen Dienstvertrag gewidmet. Hier werden die Spezifika dieses Vertragstypus, seine Arten und die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und in minutiöser Prüfung die Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB erörtert. Alle rechtlichen Aspekte sind hierbei berücksichtigt. [...]"
Ministerialdirigent a.D. Dr. Ludwig Schöne in: Gemeinsames Ministerialblatt Saarland