Das Glückspielwesen ist eine äußerst umsatzstarke Branche. Staatliche Monopolanbieter der 16 Bundesländer und private Veranstalter aus dem In- und Ausland konkurrieren um das Geschäft mit Spielbanken, Lotterien und Sportwetten. Hierbei erfordern die Gefahren der Spielsucht eine verantwortungsvolle Angebots- und Werbepraxis. In diesem Spannungsfeld grenzt der Autor zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel ab und beschäftigt sich insbesondere mit der Zulässigkeit bundesweiter Spielangebote. Auf der Grundlage der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs wird das geltende Recht unter die Lupe genommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Teile dieses Regelungswerks kompetenzrechtlich sowie materiell-rechtlich nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind.