Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung nach dem
StBerG und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur beschränkte Hilfe in Steuersachen
leisten. Seit mehr als vier Jahrzehnten sind die Vereine wichtige Anlaufstellen für steuerrechtliche Fragen der Arbeitnehmer. Das Werk erläutert den Weg der Anerkennung bis zur praktischen Tätigkeit als Berater in der Beratungsstelle.
Ein Werk, das in keinem Lohnsteuerhilfeverein und keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.
StBerG und dürfen im Gegensatz zu Steuerberatern nur beschränkte Hilfe in Steuersachen
leisten. Seit mehr als vier Jahrzehnten sind die Vereine wichtige Anlaufstellen für steuerrechtliche Fragen der Arbeitnehmer. Das Werk erläutert den Weg der Anerkennung bis zur praktischen Tätigkeit als Berater in der Beratungsstelle.
Ein Werk, das in keinem Lohnsteuerhilfeverein und keiner Beratungsstelle als praxisnaher Ratgeber fehlen darf.