Das Recht der Mitgliedschaft und ihre Rechtsnatur sind seit dem 19. Jahrhundert Gegenstand intensiver Diskussionen in Literatur und Rechtsprechung. Inzwischen hat sich eine herrschende Theorie der Mitgliedschaft entwickelt, die über konkrete Rechtsfragen anhand der abstrakt-systematischen Einordnung der Mitgliedschaft als subjektives Recht entscheidet. Lars Howe stellt dem ein kontextbezogenes Vorgehen gegenüber, das rechtsmethodisch auf der Relativität der Rechtsbegriffe beruht und die Frage nach der Einordnung der Mitgliedschaft als subjektives Recht für jede Vorschrift gesondert beantwortet. Exemplarisch greift er das Rechtsverkehrsrecht heraus, dessen Wertungen er zunächst ausführlich analysiert. Auf dieser Grundlage entwickelt er eine differenzierte und in sich konsistente Lehre von der Mitgliedschaft als Gegenstand von Übertragungen und Belastungen.