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Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall
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Produktbeschreibung
Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner Habilitationsschrift (1965) hat er diese Rechtsmaterie wissenschaftlich geprägt und zudem durch wiederholte Beratungstätigkeit praktisch begleitet. Aus Anlaß seines 75. Geburtstags fand zu seinen Ehren im Sommer 2006 in der Nähe von Freiburg ein Colloquium statt. Die seinerzeit gehaltenen Vorträge werden nun der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Gemeinsam ist allen Vorträgen, daß sie das Recht der Staatskirchenverträge vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs umfassend zu erfassen und zu analysieren bemüht sind. Denn die Zeit der Konkordate ist nicht etwa "passé", vielmehr hat sich das Institut des Staatskirchenvertrags als hinreichend flexibel für die sachangemessene Erfassung neuer Fragestellungen erwiesen.

Die Beiträge behandeln die wissenschaftliche Leistung von Alexander Hollerbach für das Rechtsgebiet, die Bedeutung des Instituts des Staatskirchenvertrags aus der Sicht der kirchlichen Vertragspartner, die Entwicklungen seit 1989 in den neuen Bundesländern und in Ost-Mitteleuropa sowie - als denkbare Option in der Zukunft - die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit muslimischen Organisationen.
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Autorenporträt
Stefan Mückl studierte von 1991 bis 1995 Rechtswissenschaft in Passau und Freiburg. Ablegung des Ersten Staatsexamens in Freiburg (1995) und des Zweiten Staatsexamens in Stuttgart (1999). Promotion zum Dr. iur. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 1998, Habilitation an der gleichen Fakultät 2005. Venia für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Europarecht. Lehrtätigkeit in Freiburg, Speyer und Göttingen. 2008-2013 Studium der Theologie und des kanonischen Rechts in Rom. Empfang der Priesterweihe 2013. Seit 2013 Professor für kanonisches Recht an der Fakultät für Kirchenrecht der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom.
Rezensionen
"Dem Leser bietet sich ein bunter Ausschnitt aus dem Staatskirchenvertragsrecht als zukunftsoffenes, dynamisches und kontroverses Rechtsgebiet. Patina und Staub sucht der Leser vergebens. Den Jubilar wird es gefreut haben." Michael Droege, in: Der Staat, 1/2010