Die Untersuchungshaft gilt seit jeher und bis heute als der massivste Eingriff in die Rechtsstellung eines Beschuldigten vor der Verurteilung, muss er doch aufgrund eines Haftbefehls und trotz (noch) geltender Unschuldsvermutung einen möglicherweise längerfristigen vollständigen Entzug seiner persönlichen Freiheit dulden. Deshalb muss genau geprüft werden, unter welchen Umständen ein so folgenreicher Eingriff verhängt werden darf bzw. ab wann die Grundrechte des Beschuldigten ein Ende der Freiheitsentziehung erfordern. Die umfangreiche Rezeption deutschen Strafrechts im taiwanesischen Recht bietet dem Autor den Rahmen für einen Rechtsvergleich der U-Haft-Regelungen beider Länder. Abschließend zieht er daraus Konsequenzen für weitere Umgestaltungsvorschläge für Prozessrecht und Strafjustiz.