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Die vorliegende Arbeit hat das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht im Strafverfahren zum Inhalt. Neben einer ausführlichen Darstellung der Rechtslage nach der österreichischen StPO werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör, insbesondere Art 6 EMRK sowie Art 90 Abs 2 B-VG, untersucht. Kernstück der Arbeit ist die Überprüfung der Bestimmungen der StPO zum Recht auf Akteneinsicht am Maßstab des österreichischen Bundesverfassungsrechts sowie der einschlägigen Entscheidungen des EGMR. Ein wesentliches Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Zeitpunkt,…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit hat das Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht im Strafverfahren zum Inhalt. Neben einer ausführlichen Darstellung der Rechtslage nach der österreichischen StPO werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör, insbesondere Art 6 EMRK sowie Art 90 Abs 2 B-VG, untersucht. Kernstück der Arbeit ist die Überprüfung der Bestimmungen der StPO zum Recht auf Akteneinsicht am Maßstab des österreichischen Bundesverfassungsrechts sowie der einschlägigen Entscheidungen des EGMR. Ein wesentliches Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der Zeitpunkt, ab dem eine unbeschränkte Einsichtnahme in für die Beurteilung des Tatverdachts oder der Haftgründe bedeutsame Aktenstücke gesetzlich gewährleistet ist, von der Verhängung der Untersuchungshaft auf die Festnahme des Beschuldigten vorverlegt werden müsste. Denn laut EGMR-Judikatur ist ein kontradiktorisches Verfahren mit umfassenden Informationsrechten des Beschuldigten in allen Fällen des staatlich angeordneten Freiheitsentzuges, dh sowohl bei Verhängung von Untersuchungshaft als auch bei bloßer Festnahme, zwingend erforderlich.
Autorenporträt
Dr. Peter Lachinger, geboren 1981 in Salzburg, ist ausgebildeter Rechtsanwalt und seit 2012 in der Elektrizitätsbranche, und zwar als in-house-lawyer des österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid AG in Wien, tätig. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen derzeit im Vergaberecht und Europäischen Elektrizitätsrecht.