Mit dem Ziel, Aussetzungen oder gar Tötungen von Neugeborenen dadurch zu verhindern, daß sich Mütter in einer Konfliktsituation an eine Entbindungsanstalt wenden, gleichzeitig aber anonym bleiben können, wurden entsprechende Gesetzesentwürfe zur Legalisierung der anonymen Geburt eingebracht. Wegen juristischer Kontroversen über die Rechtmäßigkeit der anonymen Geburt, gemessen am Bürgerlichen Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Verfassungsrecht und nicht zuletzt Völkerrecht sind die Gesetzesinitiativen vorerst gescheitert. Die Autorin analysiert die Vereinbarkeit bereits bestehender Initiativen für die Einführung der anonymen Geburt mit dem geltenden Recht, erörtert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt, welche Schlußfolgerungen für die gesetzliche Institutionalisierung der anonymen Geburt zu ziehen sind. Besondere Berücksichtigung findet hierbei das höchstpersönliche Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen genetischen Abstammung.