Der EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, dem Opfer ein Recht auf Gehör im Strafverfahren zu gewähren. In den Vereinigten Staaten ist ein solches Opferrecht in der Form des Victim Impact Statement seit Mitte der 80er Jahre gängige Praxis. Bei einer genaueren Betrachtung des Victim Impact Statement wird deutlich, welche Regelungsfragen der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses, der nur Mindestvorgaben enthält, wird beantworten müssen und wo die Gefahren eines solchen Opferrechts liegen. Das US-amerikanische Strafverfahren galt lange Zeit als vorbildlich, was die Beschuldigtenrechte angeht. Ob dies auch für die Opferrechte, speziell das Recht des Opfers auf Gehör, gelten kann, ist fraglich.