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Aus dem Inhalt: 1. Teil: Utilitarismus: M. Walther: Utilitaristische Rechtstheorie als Theorie der naturwüchsigen Genese regelgeleiteter und sanktionsbewehrter Kooperation. Ein Versuch P. Behrens: Das Recht im ökonomischen Utilitarismus J.-C. Wolf: Konsequentialismus, Deontologie und Theorie des gerechten Krieges A. Kley: Teleologische und deontologische Ethik: Utilitarismus und Menschenrechte M. Anderheiden: Zehn Thesen zur Unmöglichkeit utilitaristischer Verteilungsgerechtigkeit T. Kesselring: Begründungsstrategien für die Menschenrechte: "Transzendentaler Tausch" (Höffe) oder Kooperation…mehr

Produktbeschreibung
Aus dem Inhalt:
1. Teil: Utilitarismus:
M. Walther: Utilitaristische Rechtstheorie als Theorie der naturwüchsigen Genese regelgeleiteter und sanktionsbewehrter Kooperation. Ein Versuch
P. Behrens: Das Recht im ökonomischen Utilitarismus
J.-C. Wolf: Konsequentialismus, Deontologie und Theorie des gerechten Krieges
A. Kley: Teleologische und deontologische Ethik: Utilitarismus und Menschenrechte
M. Anderheiden: Zehn Thesen zur Unmöglichkeit utilitaristischer Verteilungsgerechtigkeit
T. Kesselring: Begründungsstrategien für die Menschenrechte: "Transzendentaler Tausch" (Höffe) oder Kooperation (Rawls)?
2. Teil: Deontologie:
G. Luf: Freiheit als Rechtsprinzip. Aspekte einer deontologischen Rechtsethik in der Tradition Kants
U. Marti: Diskursethische Legitimtion und soziale Funktion des Rechts. Überlegungen zu J. Habermas' Diskurstheorie des Rechts und der Demokratie
E. Zalten: Kants Pflichtbegriff und das Moralprinzip des Utilitarismus. Reflexionen und Thesen
M. Bondeli: Konsequentialistisch geläuterte Deontologie: Die diskursethische Legitimation des Rechts
D. Dürr: Diskursive Theorie über das Recht versus Theorie eines diskursiven Rechts
P. Mastronardi: Das gerechte Gute. Persönliche Reflexionen des Tagungsleiters zum Verhältnis von Utilitarismus und Deontologie im Recht
Autorenporträt
Philippe Mastronardi, geb. 1946, promovierte in Bern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und arbeitete 20 Jahre lang in den Parlamentsdiensten des Bundes, davon 16 Jahre als Sekretär der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (parlamentarische Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung). Nach seiner Habilitation für Staatstheorie, Staatsrecht und Verwaltungsrecht war er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2011 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Seine Forschungsinteressen gelten den Übergängen zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Seine wichtigsten Publikationen beschlagen das juristische Denken, die Verfassungslehre und die Rechtstheorie.