Die Frage nach einem "Dritten Weg" der Rechtsbegründung jenseits von Naturrecht und Rechtspositivismus hält die Rechtsphilosophie bis heute in Atem. Auf Grundlage spezifisch juristischer Fragestellungen rekonstruiert diese Untersuchung Hegels Rechtsbegriff als einen eigenständigen Entwurf gegen die Legitimationsparadigmata der Moderne. Ausgehend von einem Rechtszustand, der sich nicht von einem Naturzustand ableitet, vertritt Hegel einen dezidiert antidualistischen Rechtsbegriff, dem ein Vorrang des Rechts und damit des Geistes vor der Natur eingeschrieben ist. So bekommt Hegel das eigentümliche Verhältnis des Rechts zu seinen Voraussetzungen in den Blick.