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Zweck dieses Rechtsprechungskommentars ist es, die Rechtsstellung zu erläutern, die Ausländer in Chile bei der Ausübung der Rechte haben, die sich aus ihrer Rechtsnatur ergeben, wobei der Migrationsstatus, den sie im Staat haben, berücksichtigt wird. In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften soll aufgezeigt werden, inwiefern die Bestimmung des Artikels 76 des Gesetzesdekrets Nr. 1.094 aus dem Jahr 1975 gegen die Menschenrechte verstößt und welche Beziehung zwischen dem Migrationsstatus eines Ausländers und der Fähigkeit, einen Ehevertrag vor dem Standesbeamten abzuschließen,…mehr

Produktbeschreibung
Zweck dieses Rechtsprechungskommentars ist es, die Rechtsstellung zu erläutern, die Ausländer in Chile bei der Ausübung der Rechte haben, die sich aus ihrer Rechtsnatur ergeben, wobei der Migrationsstatus, den sie im Staat haben, berücksichtigt wird. In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften soll aufgezeigt werden, inwiefern die Bestimmung des Artikels 76 des Gesetzesdekrets Nr. 1.094 aus dem Jahr 1975 gegen die Menschenrechte verstößt und welche Beziehung zwischen dem Migrationsstatus eines Ausländers und der Fähigkeit, einen Ehevertrag vor dem Standesbeamten abzuschließen, besteht. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die verwaltungstechnische Auslegung dieser Vorschrift ihre Ausübung zu beschränken scheint. Der Konflikt, den sie folglich mit der politischen Verfassung der Republik hervorruft, ist im Hinblick auf die gerichtliche Anerkennung der gleichberechtigten Ausübung der Rechte in Chile relevant.
Autorenporträt
Advogado. Mestre (c) em Resolução de Conflitos e Mediação, Universidad Europea del Atlántico, Espanha. Ex-estagiária na Organização Não Governamental Humanitária ADRA, Eslováquia. Ex-estagiária no Gabinete Especializado em Direitos Humanos da Corporação de Assistência Judicial do Ministério da Justiça e dos Direitos Humanos, Chile.