Die Rechtsfolgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit stellen die Schnittstelle zwischen Geschäftsfähigkeit und Rechtsgeschäft dar. Ob sie im deutschen internationalen Privatrecht der Regelung des Art. 7 EGBGB oder dem Rechtsgeschäftsstatut zu unterstellen sind, wird in Rechtsprechung und Schrifttum kontrovers beurteilt. Zwei gegensätzliche Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm geben Anlaß, der Frage nachzugehen. Die Funktionen der allgemeinen Geschäftsfähigkeit sowie der Testierfähigkeit als besonderer Geschäftsfähigkeit werden ebenso untersucht wie das internationale Betreuungsrecht in seinen Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Die Auslegung der Art. 7 EGBGB und Art. 24 EGBGB erfolgt unter Zuhilfenahme rechtsvergleichender Erkenntnisse.