In Rechtsprechung und Literatur fristete § 145a StGB lange Zeit ein Schattendasein. Erst in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung rückte die Führungsaufsicht, und mit ihr § 145a StGB, zurück in die öffentliche Wahrnehmung. Der Autor befasst sich in diesem Zusammenhang mit dem der Führungsaufsicht innewohnenden Spannungsverhältnis, das daraus resultiert resozialisierend und gleichzeitig überwachend wirken zu wollen. Nach der Untersuchung der §§ 68 ff. StGB stellt der Autor die Frage, ob §145a StGB im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes steht. Mit der sich hieran anschließenden systematischen Untersuchung des Straftatbestands werden wertvolle Ideen für die praktische Anwendung und Fortentwicklung des Straftatbestands gegeben.