Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige gewährt dem Steuerstraftäter Straffreiheit, obwohl die Tat bereits vollendet ist. Von den Kritikern wird moniert, dass die Selbstanzeige immer dann Hochkonjunktur habe, wenn über die Presse der Ankauf einer neuen Steuerdaten-CD bekannt werde. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre die Voraussetzungen an eine wirksame Selbstanzeige immer weiter verschärft. Dennoch hat er sich für die Beibehaltung der Selbstanzeige entschieden.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrer Dissertation mit den Gründen für die Existenz der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige und stellt auf der Grundlage eines Vergleichs der deutschen mit der britischen Selbstanzeigeregelung die Frage, ob es einer einheitlichen europäischen Selbstanzeigeregelung bedarf, um Steuerhinterziehung in der Europäischen Union wirksam bekämpfen zu können.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrer Dissertation mit den Gründen für die Existenz der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige und stellt auf der Grundlage eines Vergleichs der deutschen mit der britischen Selbstanzeigeregelung die Frage, ob es einer einheitlichen europäischen Selbstanzeigeregelung bedarf, um Steuerhinterziehung in der Europäischen Union wirksam bekämpfen zu können.