Produktdetails
- Verlag: bpb; Bundeszentrale für politische Bildung
- ISBN-13: 9783742504661
- Artikelnr.: 59459728
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 26.10.2020Ungenaues Rechtslexikon
Landeszentrale sollte Publikationen besser prüfen
Verschiedene Landeszentralen für politische Bildung vertreiben ein Rechtslexikon, das ursprünglich im Dietz Verlag erschienen ist, der ansonsten wenig juristische Werke veröffentlicht. Leider gelingt den fünf Autoren, darunter zwei Professoren, ein Richter, ein Staatsanwalt und ein Jurist, der bei einer Gewerkschaft tätig ist, keine durchweg objektive Darstellung der 1400 Stichwörter. Einiges wirkt ungenau. Das gilt schon für den allerersten Eintrag. So sei das Abfallrecht "im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1994 geregelt". Kommentiert wird, dass "schon der Name deutlich macht, dass auf eine Kreislaufwirtschaft umgesteuert werden sollte, was mehr oder weniger schlecht funktioniert hat". Von der Umbenennung des Gesetzes im Jahr 2012 haben die Autoren indes noch nichts gehört. Das Grundgesetz sollte "um soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit erweitert werden". Im Jahr 2015 hatte die "Bundeszentrale für politische Bildung" ein Rechtslexikon des Dudenverlags lizenziert, in dem noch richtigerweise zu lesen war: "Das Grundgesetz gewährt kein Recht auf Arbeit, da dieses in (wirtschaftlichen) Notzeiten ein weitgehendes staatliches Verfügungsrecht über Arbeitsplätze, staatliche Wirtschaftslenkung und eine entsprechende Arbeitspflicht erfordern würde und deshalb mit den Grundrechten der Berufsfreiheit und des Eigentums und mit einer mehr privat- und marktwirtschaftlichen Ordnung nicht vereinbar wäre." Hinsichtlich der Schuldenbremse werden Kritiker zitiert, die diese skeptisch sehen, weil sie dazu verleite, "auf Verschleiß zu wirtschaften", so dass ein Investitionsstau entstehe. Verschwiegen wird, dass eine Vielzahl von Experten die Regelung gutheißt. Der Grundsatz, dass Bundesrecht dem Landesrecht vorgeht, wird in Artikel 72 des Grundgesetzes verortet statt in Artikel 31. Die Erläuterung zum Abgeordnetenbegriff verzichtet auf Hinweise zu zentralen Rechten. Der Sitz des Bundesgerichtshofes wird meist verkürzend mit Karlsruhe angegeben, nur an einer Stelle ist auch Leipzig genannt. Die Autoren haben offenbar vergessen, dass die DDR die Länder 1952 abschaffte, was laut Lexikon in der deutschen Geschichte "nur die Nationalsozialisten" taten. Dieses Rechtslexikon sollte besser nicht für die politische Bildungsarbeit eingesetzt werden. Den Landeszentralen sei dringend angeraten, Fremdpublikationen inhaltlich genauer zu prüfen, bevor sie diese lizenzieren und im Volk verteilen.
JOCHEN ZENTHÖFER
Lennart Alexy, Andreas Fisahn, u.a.: Das Rechtslexikon. Landeszentralen für politische Bildung, 2019. 315 Seiten. Verwaltungspauschale variiert, etwa 5 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Landeszentrale sollte Publikationen besser prüfen
Verschiedene Landeszentralen für politische Bildung vertreiben ein Rechtslexikon, das ursprünglich im Dietz Verlag erschienen ist, der ansonsten wenig juristische Werke veröffentlicht. Leider gelingt den fünf Autoren, darunter zwei Professoren, ein Richter, ein Staatsanwalt und ein Jurist, der bei einer Gewerkschaft tätig ist, keine durchweg objektive Darstellung der 1400 Stichwörter. Einiges wirkt ungenau. Das gilt schon für den allerersten Eintrag. So sei das Abfallrecht "im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1994 geregelt". Kommentiert wird, dass "schon der Name deutlich macht, dass auf eine Kreislaufwirtschaft umgesteuert werden sollte, was mehr oder weniger schlecht funktioniert hat". Von der Umbenennung des Gesetzes im Jahr 2012 haben die Autoren indes noch nichts gehört. Das Grundgesetz sollte "um soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit erweitert werden". Im Jahr 2015 hatte die "Bundeszentrale für politische Bildung" ein Rechtslexikon des Dudenverlags lizenziert, in dem noch richtigerweise zu lesen war: "Das Grundgesetz gewährt kein Recht auf Arbeit, da dieses in (wirtschaftlichen) Notzeiten ein weitgehendes staatliches Verfügungsrecht über Arbeitsplätze, staatliche Wirtschaftslenkung und eine entsprechende Arbeitspflicht erfordern würde und deshalb mit den Grundrechten der Berufsfreiheit und des Eigentums und mit einer mehr privat- und marktwirtschaftlichen Ordnung nicht vereinbar wäre." Hinsichtlich der Schuldenbremse werden Kritiker zitiert, die diese skeptisch sehen, weil sie dazu verleite, "auf Verschleiß zu wirtschaften", so dass ein Investitionsstau entstehe. Verschwiegen wird, dass eine Vielzahl von Experten die Regelung gutheißt. Der Grundsatz, dass Bundesrecht dem Landesrecht vorgeht, wird in Artikel 72 des Grundgesetzes verortet statt in Artikel 31. Die Erläuterung zum Abgeordnetenbegriff verzichtet auf Hinweise zu zentralen Rechten. Der Sitz des Bundesgerichtshofes wird meist verkürzend mit Karlsruhe angegeben, nur an einer Stelle ist auch Leipzig genannt. Die Autoren haben offenbar vergessen, dass die DDR die Länder 1952 abschaffte, was laut Lexikon in der deutschen Geschichte "nur die Nationalsozialisten" taten. Dieses Rechtslexikon sollte besser nicht für die politische Bildungsarbeit eingesetzt werden. Den Landeszentralen sei dringend angeraten, Fremdpublikationen inhaltlich genauer zu prüfen, bevor sie diese lizenzieren und im Volk verteilen.
JOCHEN ZENTHÖFER
Lennart Alexy, Andreas Fisahn, u.a.: Das Rechtslexikon. Landeszentralen für politische Bildung, 2019. 315 Seiten. Verwaltungspauschale variiert, etwa 5 Euro.
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