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Richter und Staatsanwälte in den Ländern des frankophonen Westafrikas stehen nicht über dem Gesetz. Dies gilt im Übrigen im Allgemeinen auch für ihre Kollegen auf der ganzen Welt. Im frankophonen Westafrika, wo Französisch die Arbeitssprache ist und das Recht weitgehend vom französischen Recht übernommen wurde, können Richter und Staatsanwälte unter bestimmten verfahrensrechtlichen Bedingungen für ihr Fehlverhalten oder ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Diese Haftung von Richtern und Staatsanwälten kann vor allem auf dreifacher Ebene - disziplinar-, zivil- und strafrechtlich - geltend…mehr

Produktbeschreibung
Richter und Staatsanwälte in den Ländern des frankophonen Westafrikas stehen nicht über dem Gesetz. Dies gilt im Übrigen im Allgemeinen auch für ihre Kollegen auf der ganzen Welt. Im frankophonen Westafrika, wo Französisch die Arbeitssprache ist und das Recht weitgehend vom französischen Recht übernommen wurde, können Richter und Staatsanwälte unter bestimmten verfahrensrechtlichen Bedingungen für ihr Fehlverhalten oder ihre Handlungen haftbar gemacht werden. Diese Haftung von Richtern und Staatsanwälten kann vor allem auf dreifacher Ebene - disziplinar-, zivil- und strafrechtlich - geltend gemacht und aufrechterhalten werden. Die Gesetze der französischsprachigen afrikanischen Länder im Westen des Kontinents enthalten eine Regelung, die als Privileg der Gerichtsbarkeit für Richter und Staatsanwälte bezeichnet wird. Diese verfahrensrechtliche Regelung schützt die Person des Richters vor möglichen Abrechnungen und garantiert die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes der Justiz.
Autorenporträt
Gilbert Comlan Ahouandjinou ist Doktor des Privatrechts und der Kriminalwissenschaften, pensionierter Richter und Ehrenvorsitzender der Justizkammer des Obersten Gerichtshofs. Seit etwa zwanzig Jahren ist er als Schiedsrichter am Centre d'Arbitrage et de Médiation de la Chambre de Commerce de Cotonou (CAMEC/CCIB) zugelassen.