Ein herausragender Beitrag zur Erforschung von Bürokratie und Gewaltherrschaft im »Dritten Reich«.Die Arbeits- und Sozialpolitik spielte für das ideologische Selbstverständnis der NSDAP als Arbeiterpartei eine zentrale Rolle. Welche Stellung das Reichsarbeitsministerium im Kontext der NS-Herrschaft einnahm, wird seit 2013 im Rahmen eines Forschungsprojekts des Bundesarbeitsministeriums von einer unabhängigen Historikerkommission untersucht.Im ersten Band der Veröffentlichungen der Kommission werden die Forschungsergebnisse umfassend präsentiert. In den Blick genommen werden neben Behördenstruktur und Personal die Handlungsfelder des Ministeriums, die von der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über das Sozialversicherungswesen bis zur Wohnungsbau- und Siedlungspolitik reichten. Zugleich wird die Rolle des Ministeriums im Rahmen der Kriegswirtschaft und in den besetzten Gebieten Europas zwischen 1939 und 1945 beleuchtet. Deutlich wird, dass die klassischen Verwaltungsapparate weitaus stärker in das NS-Regime und seine Verbrechen eingebunden waren als lange Zeit vermutet wurde. Die ministerielle Bürokratie kooperierte sogar eng mit den nationalsozialistischen Partei- und Sonderstäben. Damit werden bisherige Erklärungsmodelle, wie das einer »polykratischen« Herrschaft, in Frage gestellt.
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Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 17.07.2017Im Dienst
für den „Endsieg“
Die Studie über das Reichsarbeitsministerium
vereinfacht oft und bleibt zu sehr an der Oberfläche
VON MICHAEL MAYER
Geschichtspornografie“, so lautete während der Debatte um das Auswärtige Amt (AA) im Dritten Reich 2010 eines der Urteile. Bei diesem härtesten Schlagabtausch seit dem Historikerstreit der 1980er-Jahre kochten die Gemüter der auch sonst keineswegs friedfertigen Geschichtswissenschaftler derart hoch, dass heute wohl kaum jemand mehr davon berichten könnte, hätte Hitler nicht 1937 ein Duellverbot verfügt.
Dieser Tage nun erschien als Folge der Debatte der erste Band der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013 in Auftrag gegebenen Reihe zum Reichsarbeitsministerium. Ursächlich für die Debatte war der Abschlussbericht einer Historikerkommission, die von Außenminister Joschka Fischer 2005 eingesetzt worden war, um die Geschichte des AA in der NS-Zeit sowie Kontinuitätslinien zum Außenamt der Bundesrepublik zu untersuchen. Das Ergebnis dieses völlig berechtigten Forschungsauftrags führte jedoch zu deutlichen Verstimmungen in der Historikerschaft, wurde doch das AA von der Kommission mehr oder minder als Initiator oder zumindest Haupttäter des Holocaust dargestellt. Dies widersprach nicht nur langjährigen Forschungen zum Amt, sondern war auch quellenmäßig derart schlecht belegt, dass diese Interpretation rasch in sich zusammenfiel. Zweifelsohne war das AA ein wichtiger Täter, doch am Holocaust war das Amt zwar an bedeutender Stelle, jedoch keinesfalls als einer der Hauptverantwortlichen beteiligt.
Als Folge dieser Debatte setzten zahlreiche Oberste Bundesbehörden gleichfalls Historikerkommissionen ein, um die Rolle der eigenen Institution im NS-Staat zu untersuchen. Nach und nach erscheinen nun deren Abschlussberichte, wobei deutlich wird, dass man eine Lehre aus dem Historikerstreit gezogen hat und sich bemüht, auf griffige Überzeichnungen zu verzichten und stattdessen quellennah sowie auf Basis der allgemeinen Forschung zum Thema zu arbeiten.
Ähnlich zeigt sich dies auch beim jetzt erschienenen Sammelband zum Reichsarbeitsministerium. Dieser untersucht in Einzelbeiträgen verschiedener Autoren Themenspektren wie institutionelle Fragen des Ministeriums, dessen politische Handlungsfelder, die Beteiligung an der NS-Gewaltpolitik sowie Kontinuitätslinien zur Periode nach 1945. Grundsätzlich will der Band einen Beitrag zur Debatte darüber leisten, welche Aufgaben die klassische Ministerialbürokratie in NS-Deutschland erfüllte. Dabei wird das Arbeitsministerium keinesfalls als einflussloser Akteur gesehen, vielmehr zeigt sich ein Ressort, das sich trotz institutioneller Rückschläge innerhalb der komplexen, teils antagonistisch angelegten Herrschaftsstrukturen des Nationalsozialismus relativ behaupten konnte. In summa habe die Ministerialbürokratie, so Herausgeber Alexander Nützenadel, auf ihren durchaus deutlichen Einflussverlust reagiert, indem sie sich bemüht hätte, nationalsozialistischen Aktionismus durch effizientes und möglichst regelkonformes Verhalten innerhalb eines dynamischen Kräftefelds aufzufangen.
Mit Interesse liest man die Darstellungen über institutionelle Begebenheiten, aber auch über Fragen von Wohnungsbau, Rentenversicherung, Arbeitsrecht sowie zur Entwicklung nach 1945. Die Studie beweist immer dann ihre besonderen Stärken, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter auf Basis intensiver Quellenarbeit neue Ergebnisse präsentieren. Auffällige Schwächen zeigen sich jedoch beim eigentlich wichtigsten Themenkomplex, der Beteiligung des Ministeriums an der NS-Gewaltpolitik. Hier wird vorwiegend der bereits bekannte Wissensstand (teils durchaus gekonnt) referiert und mit einer Prise Reichsarbeitsministerium nachgewürzt.
Das grundlegende Ergebnis der Studie, wonach das Arbeitsministerium Teil des NS-Staates war und sich als solches auch an Verbrechen beteiligte, befriedigt deshalb nicht. Wer hätte daran auch gezweifelt? Dies entspricht dem Forschungsstand zur NS-Ministerialbürokratie seit mindestens 15 Jahren. Eine solche Beobachtung kann deshalb nicht Endpunkt der Forschung sein, sondern ist nicht mehr als ein Beginn. Es müssen – auf diesem Ergebnis aufbauend – vielmehr unterschiedliche organisationsstrukturelle Binnenlogiken des Ministeriums herausgearbeitet werden, um der Institution in ihrer Vielfältigkeit und dem Verwaltungshandeln in seinem prozessualen Charakter gerecht zu werden. Behörden sind keine monolithischen Blöcke, sondern lebendige, in sich widersprüchliche Organismen. Auch muss ihre Rolle im Haifischbecken des NS-Staates angemessen bewertet werden – und das im Kontext von Ämterkonkurrenzen, nationalsozialistischen Quereinsteigern und personenverbandsstaatlichen Strukturen.
Ergänzend dazu muss der von den Autoren in der Einleitung angekündigte praxeologische Ansatz konsequenter umgesetzt werden. Viel zu viel bleibt letztlich im Allgemeinen, zu selten wird Verwaltungshandeln anhand von aussagekräftigen Einzelfällen untersucht. Doch was bedeutete es konkret, wenn die von den Autoren als pragmatisch und rational beschriebenen Beamten Teil der NS-Gewaltpolitik wurden? Wie wirkten sich insbesondere Abordnungen in Institutionen wie dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete oder die Dienststelle des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz aus, die direkt an der Gewaltpolitik beteiligt waren? In der Studie wird hier zu sehr vereinfacht. Ein Beamter des Arbeitsministeriums gilt als verlängerter Arm dieser Institution, ganz egal in welchem Kontext er innerhalb einer anderen Behörde arbeitet. Die durch die Abordnung ausgelösten Prägungen durch soziale Interaktionen, neue Netzwerke sowie eventuelle Radikalisierungsprozesse werden ignoriert. Vielmehr wird von einem statischen Beamten ausgegangen, der an jedem Ort und in jeder Tätigkeit Teil des Netzwerks Arbeitsministerium zu bleiben scheint und auch seine einstige Sozialisation in keiner Weise mehr modifiziert.
Dennoch müssen die divergierenden Bedingungen der abgeordneten Beamten, etwa in den besetzten Gebieten, Berücksichtigung finden. Es ist zu untersuchen, wie diese Abordnungen das Handeln der Beamten veränderten, beziehungsweise in welcher Weise sie ihrerseits auf die NS-Gewaltpolitik einwirkten – im Einzelfall radikalisierend oder moderierend.
Oder, um einmal konkret zu werden: Im September 1939 entsandte das Reichsarbeitsministerium seinen ehemaligen Staatssekretär Johannes Krohn in das besetzte Polen, um im Rahmen der Militärverwaltung ein Sozialressort aufzubauen. Krohn war seit 1920 Beamter des Ministeriums und seit 1938 NSDAP-Mitglied – ein klassischer konservativer älterer Beamter also. Bereits im November 1939, kurz nachdem es zur Einrichtung einer Zivilverwaltung im Generalgouvernement gekommen war, wurde Krohn durch seinen bisherigen Stellvertreter Max Frauendorfer ersetzt. Frauendorfer, seit 1928 NSDAP- und SS-Mitglied, war zuvor in der Deutschen Arbeitsfront und im Amt Rosenberg tätig, ein typischer junger, gut ausgebildeter Nationalsozialist, der nicht der klassischen Ministerialbürokratie entstammte. Hieran lassen sich mannigfaltige Fragen anknüpfen, so etwa: In welcher Weise hatten die unterschiedlichen Sozialisationen Einfluss auf ihr Handeln? Worauf lassen sich die intensiven persönlichen Konflikte zwischen beiden zurückführen? Welche Rolle spielten dabei Rahmenbedingungen wie Militär- oder Zivilverwaltung in Polen?
Das Reichsarbeitsministerium liefert insgesamt viel Material, qualitative Tiefenbohrungen durchzuführen, um den Ursachen für die mörderisch-radikale Effizienz des Nationalsozialismus auf die Spur zu kommen.
Michael Mayer ist zuständig für den Arbeitsbereich Zeitgeschichte an der Akademie für Politische Bildung, Tutzing. In dem Band „Das Auswärtige Amt in der NS-Diktatur“ (Oldenbourg 2014) widmete er sich mit Johannes Hürter dem Historikerstreit um das Auswärtige Amt.
Behörden sind keine
monolithischen Blöcke,
sondern lebendige Organismen
Alexander Nützenadel (Hg.):
Das Reichsarbeitsministerium
im Nationalsozialismus.
Verwaltung – Politik –
Verbrechen. Wallstein
Göttingen 2017, 592 Seiten.
34,90 Euro.
E-Book: 27,99 Euro.
1935 führte der NS-Staat Arbeitsbücher ein, um eine „zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der Wirtschaft zu gewährleisten“. Gleiches galt später für „Fremdarbeiter“. Zuständig: das Reichsarbeitsministerium.
M. Bugnaski/Joker
DIZdigital: Alle Rechte vorbehalten – Süddeutsche Zeitung GmbH, München
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.sz-content.de
für den „Endsieg“
Die Studie über das Reichsarbeitsministerium
vereinfacht oft und bleibt zu sehr an der Oberfläche
VON MICHAEL MAYER
Geschichtspornografie“, so lautete während der Debatte um das Auswärtige Amt (AA) im Dritten Reich 2010 eines der Urteile. Bei diesem härtesten Schlagabtausch seit dem Historikerstreit der 1980er-Jahre kochten die Gemüter der auch sonst keineswegs friedfertigen Geschichtswissenschaftler derart hoch, dass heute wohl kaum jemand mehr davon berichten könnte, hätte Hitler nicht 1937 ein Duellverbot verfügt.
Dieser Tage nun erschien als Folge der Debatte der erste Band der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013 in Auftrag gegebenen Reihe zum Reichsarbeitsministerium. Ursächlich für die Debatte war der Abschlussbericht einer Historikerkommission, die von Außenminister Joschka Fischer 2005 eingesetzt worden war, um die Geschichte des AA in der NS-Zeit sowie Kontinuitätslinien zum Außenamt der Bundesrepublik zu untersuchen. Das Ergebnis dieses völlig berechtigten Forschungsauftrags führte jedoch zu deutlichen Verstimmungen in der Historikerschaft, wurde doch das AA von der Kommission mehr oder minder als Initiator oder zumindest Haupttäter des Holocaust dargestellt. Dies widersprach nicht nur langjährigen Forschungen zum Amt, sondern war auch quellenmäßig derart schlecht belegt, dass diese Interpretation rasch in sich zusammenfiel. Zweifelsohne war das AA ein wichtiger Täter, doch am Holocaust war das Amt zwar an bedeutender Stelle, jedoch keinesfalls als einer der Hauptverantwortlichen beteiligt.
Als Folge dieser Debatte setzten zahlreiche Oberste Bundesbehörden gleichfalls Historikerkommissionen ein, um die Rolle der eigenen Institution im NS-Staat zu untersuchen. Nach und nach erscheinen nun deren Abschlussberichte, wobei deutlich wird, dass man eine Lehre aus dem Historikerstreit gezogen hat und sich bemüht, auf griffige Überzeichnungen zu verzichten und stattdessen quellennah sowie auf Basis der allgemeinen Forschung zum Thema zu arbeiten.
Ähnlich zeigt sich dies auch beim jetzt erschienenen Sammelband zum Reichsarbeitsministerium. Dieser untersucht in Einzelbeiträgen verschiedener Autoren Themenspektren wie institutionelle Fragen des Ministeriums, dessen politische Handlungsfelder, die Beteiligung an der NS-Gewaltpolitik sowie Kontinuitätslinien zur Periode nach 1945. Grundsätzlich will der Band einen Beitrag zur Debatte darüber leisten, welche Aufgaben die klassische Ministerialbürokratie in NS-Deutschland erfüllte. Dabei wird das Arbeitsministerium keinesfalls als einflussloser Akteur gesehen, vielmehr zeigt sich ein Ressort, das sich trotz institutioneller Rückschläge innerhalb der komplexen, teils antagonistisch angelegten Herrschaftsstrukturen des Nationalsozialismus relativ behaupten konnte. In summa habe die Ministerialbürokratie, so Herausgeber Alexander Nützenadel, auf ihren durchaus deutlichen Einflussverlust reagiert, indem sie sich bemüht hätte, nationalsozialistischen Aktionismus durch effizientes und möglichst regelkonformes Verhalten innerhalb eines dynamischen Kräftefelds aufzufangen.
Mit Interesse liest man die Darstellungen über institutionelle Begebenheiten, aber auch über Fragen von Wohnungsbau, Rentenversicherung, Arbeitsrecht sowie zur Entwicklung nach 1945. Die Studie beweist immer dann ihre besonderen Stärken, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter auf Basis intensiver Quellenarbeit neue Ergebnisse präsentieren. Auffällige Schwächen zeigen sich jedoch beim eigentlich wichtigsten Themenkomplex, der Beteiligung des Ministeriums an der NS-Gewaltpolitik. Hier wird vorwiegend der bereits bekannte Wissensstand (teils durchaus gekonnt) referiert und mit einer Prise Reichsarbeitsministerium nachgewürzt.
Das grundlegende Ergebnis der Studie, wonach das Arbeitsministerium Teil des NS-Staates war und sich als solches auch an Verbrechen beteiligte, befriedigt deshalb nicht. Wer hätte daran auch gezweifelt? Dies entspricht dem Forschungsstand zur NS-Ministerialbürokratie seit mindestens 15 Jahren. Eine solche Beobachtung kann deshalb nicht Endpunkt der Forschung sein, sondern ist nicht mehr als ein Beginn. Es müssen – auf diesem Ergebnis aufbauend – vielmehr unterschiedliche organisationsstrukturelle Binnenlogiken des Ministeriums herausgearbeitet werden, um der Institution in ihrer Vielfältigkeit und dem Verwaltungshandeln in seinem prozessualen Charakter gerecht zu werden. Behörden sind keine monolithischen Blöcke, sondern lebendige, in sich widersprüchliche Organismen. Auch muss ihre Rolle im Haifischbecken des NS-Staates angemessen bewertet werden – und das im Kontext von Ämterkonkurrenzen, nationalsozialistischen Quereinsteigern und personenverbandsstaatlichen Strukturen.
Ergänzend dazu muss der von den Autoren in der Einleitung angekündigte praxeologische Ansatz konsequenter umgesetzt werden. Viel zu viel bleibt letztlich im Allgemeinen, zu selten wird Verwaltungshandeln anhand von aussagekräftigen Einzelfällen untersucht. Doch was bedeutete es konkret, wenn die von den Autoren als pragmatisch und rational beschriebenen Beamten Teil der NS-Gewaltpolitik wurden? Wie wirkten sich insbesondere Abordnungen in Institutionen wie dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete oder die Dienststelle des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz aus, die direkt an der Gewaltpolitik beteiligt waren? In der Studie wird hier zu sehr vereinfacht. Ein Beamter des Arbeitsministeriums gilt als verlängerter Arm dieser Institution, ganz egal in welchem Kontext er innerhalb einer anderen Behörde arbeitet. Die durch die Abordnung ausgelösten Prägungen durch soziale Interaktionen, neue Netzwerke sowie eventuelle Radikalisierungsprozesse werden ignoriert. Vielmehr wird von einem statischen Beamten ausgegangen, der an jedem Ort und in jeder Tätigkeit Teil des Netzwerks Arbeitsministerium zu bleiben scheint und auch seine einstige Sozialisation in keiner Weise mehr modifiziert.
Dennoch müssen die divergierenden Bedingungen der abgeordneten Beamten, etwa in den besetzten Gebieten, Berücksichtigung finden. Es ist zu untersuchen, wie diese Abordnungen das Handeln der Beamten veränderten, beziehungsweise in welcher Weise sie ihrerseits auf die NS-Gewaltpolitik einwirkten – im Einzelfall radikalisierend oder moderierend.
Oder, um einmal konkret zu werden: Im September 1939 entsandte das Reichsarbeitsministerium seinen ehemaligen Staatssekretär Johannes Krohn in das besetzte Polen, um im Rahmen der Militärverwaltung ein Sozialressort aufzubauen. Krohn war seit 1920 Beamter des Ministeriums und seit 1938 NSDAP-Mitglied – ein klassischer konservativer älterer Beamter also. Bereits im November 1939, kurz nachdem es zur Einrichtung einer Zivilverwaltung im Generalgouvernement gekommen war, wurde Krohn durch seinen bisherigen Stellvertreter Max Frauendorfer ersetzt. Frauendorfer, seit 1928 NSDAP- und SS-Mitglied, war zuvor in der Deutschen Arbeitsfront und im Amt Rosenberg tätig, ein typischer junger, gut ausgebildeter Nationalsozialist, der nicht der klassischen Ministerialbürokratie entstammte. Hieran lassen sich mannigfaltige Fragen anknüpfen, so etwa: In welcher Weise hatten die unterschiedlichen Sozialisationen Einfluss auf ihr Handeln? Worauf lassen sich die intensiven persönlichen Konflikte zwischen beiden zurückführen? Welche Rolle spielten dabei Rahmenbedingungen wie Militär- oder Zivilverwaltung in Polen?
Das Reichsarbeitsministerium liefert insgesamt viel Material, qualitative Tiefenbohrungen durchzuführen, um den Ursachen für die mörderisch-radikale Effizienz des Nationalsozialismus auf die Spur zu kommen.
Michael Mayer ist zuständig für den Arbeitsbereich Zeitgeschichte an der Akademie für Politische Bildung, Tutzing. In dem Band „Das Auswärtige Amt in der NS-Diktatur“ (Oldenbourg 2014) widmete er sich mit Johannes Hürter dem Historikerstreit um das Auswärtige Amt.
Behörden sind keine
monolithischen Blöcke,
sondern lebendige Organismen
Alexander Nützenadel (Hg.):
Das Reichsarbeitsministerium
im Nationalsozialismus.
Verwaltung – Politik –
Verbrechen. Wallstein
Göttingen 2017, 592 Seiten.
34,90 Euro.
E-Book: 27,99 Euro.
1935 führte der NS-Staat Arbeitsbücher ein, um eine „zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der Wirtschaft zu gewährleisten“. Gleiches galt später für „Fremdarbeiter“. Zuständig: das Reichsarbeitsministerium.
M. Bugnaski/Joker
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 27.12.2017Beamtenschaft, die alles macht...
Reichsarbeitsministerium und Nationalsozialismus: Unheilvolles Zusammenwirken
In den zwölf Jahren seiner Herrschaft entfaltete der Nationalsozialismus eine ungeheure Dynamik; er war von einer Rastlosigkeit und einem Aggressionspotential erfüllt, das alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. Zur Erklärung dieses Umstandes wurden in der Forschung drei Erklärungsmodelle vorgelegt. Erstens: das Modell der charismatischen Herrschaft, die sich über staatliche und verfassungsrechtliche Barrieren durch die messianische Aura der Führergestalt, den populistischen Appell an die Massen und durch zahlreiche Führerbevollmächtigte einfach hinwegsetzte. Zweitens: die Etablierung eines sogenannten "Doppelstaates", in dem die althergebrachten staatlichen Institutionen und Bürokratien zwar weiterbestanden, jedoch durch einen rechtsfreien, die NS-Weltanschauung exekutierenden Maßnahmenstaat zunehmend zersetzt wurden. Und drittens: das polykratische Chaos mit unklaren, sich überschneidenden Zuständigkeiten, in dem die Satrapen und Paladine Hitlers um die Gunst des Diktators wetteiferten, sich im Konkurrenzkampf um die Macht kumulativ radikalisierten und dem ganzen System einen "unendlichen Progressus" einimpften, der weder moralische noch legale Barrieren kannte. Die etablierten Ministerien, Bürokratien und Beamten - so lange der Tenor der Forschung - unterlagen in diesem Geflecht antagonistisch-personaler Herrschaft nicht nur dem Druck der Selbstgleichschaltung, sie wurden als Träger staatlichen Handelns auch funktionslos.
Der Auftaktband der 2013 eingesetzten internationalen Historikerkommission, der die Geschichte des 1919 neu eingerichteten Reichsarbeitsministeriums untersucht, widerlegt diese vorherrschende Sichtweise. 13 Pionierstudien konzentrieren sich auf vier Forschungsfelder: auf die Behördenstruktur und das Personal des Ministeriums (Ulrike Schulz/Lisa-Maria Röhling/Rüdiger Hachtmann); auf seine politischen Handlungsebenen (Wohnungsbau/Karl Christian Führer, Rentenversicherung/Alexander Klimo, Arbeitsrecht/Sören Eden, Organisation der Kriegswirtschaft/Henry Marx); auf die Rolle der Behörde im Expansionskrieg, wobei, neben der Auslandspropaganda (Kiran Klaus Patel/Sandrine Knott), die Rekrutierung von Arbeitskräften aus den besetzten Gebieten (Elizabeth Harvey), die Kooperation mit Fritz Sauckel, dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (Swantje Greve), sowie die Rolle des Ministeriums in den Gettos im Osten (Michael Wildt) im Zentrum stehen; auf die personelle Kontinuität nach 1945 in Form einer erfolgreich praktizierten Exkulpationsstrategie (Kim Christian Priemel) und der politischen Rehabilitierung der einstigen Funktionseliten in der Adenauerschen Bundesrepublik (Martin Münzel).
Die Resultate der breiten archivalischen Forschungstätigkeit sind ebenso beeindruckend wie innovativ, zumal - anders als auf dem Feld der gut ausgeleuchteten Sozial- und Arbeitspolitik des NS-Staates - hier zum ersten Mal das Reichsarbeitsministerium direkt ins Scheinwerferlicht gerät. Inmitten des polykratisch bestimmten Kräftefelds von Robert Leys Deutscher Arbeitsfront, dem Reichsarbeitsdienst von Konstantin Hierl, den sogenannten "Treuhändern der Arbeit", der NS-Volkswohlfahrt und der NS-Betriebszellenorganisationen war das Ministerium das Instrument für den radikalen Umbau des Weimarer Sozialsystems mit dem Ziel der Schaffung einer Volksgemeinschaft.
Anders als bislang angenommen, erfuhr die Behörde seit 1933 eine Ausweitung ihrer Kompetenzen und gestaltete mit ihren 16 Abteilungen, darunter die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, bis zum Krieg die gesamte Arbeits- und Sozialpolitik des Regimes federführend mit. Dieser Befund ist umso erstaunlicher, als der zuständige Minister, der ehemalige Stahlhelmführer Franz Seldte, schon 1938 den direkten Zugang zu Hitler verloren hatte, Robert Ley im Kriege nicht nur die Tarifpolitik, sondern auch den Siedlungsbau an sich zog, Görings Vierjahresplanbehörde die Arbeits- und Lohnpolitik bestimmte und mit dem Herrn über die Zwangsarbeiter, Fritz Sauckel, ab 1942 ein neuer konkurrierender Machtfaktor hinzukam. Für die Fortdauer der institutionellen Gestaltungsmacht waren andere Faktoren entscheidend: das effiziente Verwaltungshandeln und das Fachwissen der Amtsträger, die gebraucht wurden, um die vielen neuen Gesetze und Maßnahmen durchzusetzen; die ins Auge fallende personelle Kontinuität des Ressorts, dessen Anteil an Parteigenossen bis 1938 deutlich unter 20 Prozent lag; sowie die engmaschige Interaktion zwischen der Reichsbehörde und den ihr nachgeordneten Verwaltungseinheiten.
Die Rivalitäten und Kompetenzüberschneidungen wirkten somit nicht dysfunktional, indem sie das Handeln der Bürokratie zugunsten der Parteidienststellen aushebelten, sondern sie führten - wie Rüdiger Hachtmann in seinem fulminanten Beitrag zeigt - zu einem dynamischen Funktionswandel der staatlichen Strukturen, zu einem "hybriden Organisationstypus", der die traditionelle Abgrenzung von Bürokratie und Partei überwand. Es war also, wenn man diesem Erklärungsansatz folgt, nicht der Ämterdarwinismus allein, aus dem sich die Dynamik des nationalsozialistischen Staates speiste. Vielmehr ergab sich aus dem unheilvollen Zusammenwirken von Ministerialbürokratie, NS-Konkurrenzorganisationen und ideologischen Zielvorgaben der nationalsozialistischen Weltanschauung eine neue Form von Staatlichkeit, die die radikale Effizienz des Regimes zu erklären vermag. Ihre praktische Ausformung erfuhr sie auf diversen Handlungsfeldern: in den Anläufen zur Gründung einer "braunen" Internationale als Gegenpol zur International Labour Organization, eingebettet in langfristige Planungen zum Aufbau einer "völkischen" Sozialordnung für den Kontinent; in der Einbindung des Ministeriums in die Zwangsarbeiterrekrutierung von Belgien bis zum Generalgouvernement, bei der flächendeckend zum Auslandseinsatz abgeordnete Beamte aus Reichs-, Landes- und kommunalen Behörden über zwölf Millionen Menschen der Kriegswirtschaft zuführten; sowie schließlich in den Gettos des Reichsgaus Wartheland, des Generalgouvernements und Litauens, wo Ministerialbeamte die arbeitsfähigen Juden erfassten oder der Vernichtung preisgaben.
Von alldem, das zeigen die Forschungen deutlich, war bei den Nürnberger Prozessen keine Rede. Vielmehr gelang es Seldte und seinen Führungskräften, die eigene Verstrickung zu verschleiern und die Verantwortung ganz auf Sauckel und Albert Speer abzuwälzen. Somit blieb den hohen Beamten des Reichsarbeitsministeriums eine Anklage erspart, und der Weg war frei für eine Rehabilitierung in der Ära Adenauer. Schon 1953 belief sich der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder in der Spitze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mehr als die Hälfte. Und bis 1960 erhöhte er sich auf über 70 Prozent.
RAINER F. SCHMIDT
Alexander Nützenadel (Hrsg.): Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung - Politik - Verbrechen. Wallstein Verlag, Göttingen 2017. 592 S., 34,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Reichsarbeitsministerium und Nationalsozialismus: Unheilvolles Zusammenwirken
In den zwölf Jahren seiner Herrschaft entfaltete der Nationalsozialismus eine ungeheure Dynamik; er war von einer Rastlosigkeit und einem Aggressionspotential erfüllt, das alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. Zur Erklärung dieses Umstandes wurden in der Forschung drei Erklärungsmodelle vorgelegt. Erstens: das Modell der charismatischen Herrschaft, die sich über staatliche und verfassungsrechtliche Barrieren durch die messianische Aura der Führergestalt, den populistischen Appell an die Massen und durch zahlreiche Führerbevollmächtigte einfach hinwegsetzte. Zweitens: die Etablierung eines sogenannten "Doppelstaates", in dem die althergebrachten staatlichen Institutionen und Bürokratien zwar weiterbestanden, jedoch durch einen rechtsfreien, die NS-Weltanschauung exekutierenden Maßnahmenstaat zunehmend zersetzt wurden. Und drittens: das polykratische Chaos mit unklaren, sich überschneidenden Zuständigkeiten, in dem die Satrapen und Paladine Hitlers um die Gunst des Diktators wetteiferten, sich im Konkurrenzkampf um die Macht kumulativ radikalisierten und dem ganzen System einen "unendlichen Progressus" einimpften, der weder moralische noch legale Barrieren kannte. Die etablierten Ministerien, Bürokratien und Beamten - so lange der Tenor der Forschung - unterlagen in diesem Geflecht antagonistisch-personaler Herrschaft nicht nur dem Druck der Selbstgleichschaltung, sie wurden als Träger staatlichen Handelns auch funktionslos.
Der Auftaktband der 2013 eingesetzten internationalen Historikerkommission, der die Geschichte des 1919 neu eingerichteten Reichsarbeitsministeriums untersucht, widerlegt diese vorherrschende Sichtweise. 13 Pionierstudien konzentrieren sich auf vier Forschungsfelder: auf die Behördenstruktur und das Personal des Ministeriums (Ulrike Schulz/Lisa-Maria Röhling/Rüdiger Hachtmann); auf seine politischen Handlungsebenen (Wohnungsbau/Karl Christian Führer, Rentenversicherung/Alexander Klimo, Arbeitsrecht/Sören Eden, Organisation der Kriegswirtschaft/Henry Marx); auf die Rolle der Behörde im Expansionskrieg, wobei, neben der Auslandspropaganda (Kiran Klaus Patel/Sandrine Knott), die Rekrutierung von Arbeitskräften aus den besetzten Gebieten (Elizabeth Harvey), die Kooperation mit Fritz Sauckel, dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (Swantje Greve), sowie die Rolle des Ministeriums in den Gettos im Osten (Michael Wildt) im Zentrum stehen; auf die personelle Kontinuität nach 1945 in Form einer erfolgreich praktizierten Exkulpationsstrategie (Kim Christian Priemel) und der politischen Rehabilitierung der einstigen Funktionseliten in der Adenauerschen Bundesrepublik (Martin Münzel).
Die Resultate der breiten archivalischen Forschungstätigkeit sind ebenso beeindruckend wie innovativ, zumal - anders als auf dem Feld der gut ausgeleuchteten Sozial- und Arbeitspolitik des NS-Staates - hier zum ersten Mal das Reichsarbeitsministerium direkt ins Scheinwerferlicht gerät. Inmitten des polykratisch bestimmten Kräftefelds von Robert Leys Deutscher Arbeitsfront, dem Reichsarbeitsdienst von Konstantin Hierl, den sogenannten "Treuhändern der Arbeit", der NS-Volkswohlfahrt und der NS-Betriebszellenorganisationen war das Ministerium das Instrument für den radikalen Umbau des Weimarer Sozialsystems mit dem Ziel der Schaffung einer Volksgemeinschaft.
Anders als bislang angenommen, erfuhr die Behörde seit 1933 eine Ausweitung ihrer Kompetenzen und gestaltete mit ihren 16 Abteilungen, darunter die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, bis zum Krieg die gesamte Arbeits- und Sozialpolitik des Regimes federführend mit. Dieser Befund ist umso erstaunlicher, als der zuständige Minister, der ehemalige Stahlhelmführer Franz Seldte, schon 1938 den direkten Zugang zu Hitler verloren hatte, Robert Ley im Kriege nicht nur die Tarifpolitik, sondern auch den Siedlungsbau an sich zog, Görings Vierjahresplanbehörde die Arbeits- und Lohnpolitik bestimmte und mit dem Herrn über die Zwangsarbeiter, Fritz Sauckel, ab 1942 ein neuer konkurrierender Machtfaktor hinzukam. Für die Fortdauer der institutionellen Gestaltungsmacht waren andere Faktoren entscheidend: das effiziente Verwaltungshandeln und das Fachwissen der Amtsträger, die gebraucht wurden, um die vielen neuen Gesetze und Maßnahmen durchzusetzen; die ins Auge fallende personelle Kontinuität des Ressorts, dessen Anteil an Parteigenossen bis 1938 deutlich unter 20 Prozent lag; sowie die engmaschige Interaktion zwischen der Reichsbehörde und den ihr nachgeordneten Verwaltungseinheiten.
Die Rivalitäten und Kompetenzüberschneidungen wirkten somit nicht dysfunktional, indem sie das Handeln der Bürokratie zugunsten der Parteidienststellen aushebelten, sondern sie führten - wie Rüdiger Hachtmann in seinem fulminanten Beitrag zeigt - zu einem dynamischen Funktionswandel der staatlichen Strukturen, zu einem "hybriden Organisationstypus", der die traditionelle Abgrenzung von Bürokratie und Partei überwand. Es war also, wenn man diesem Erklärungsansatz folgt, nicht der Ämterdarwinismus allein, aus dem sich die Dynamik des nationalsozialistischen Staates speiste. Vielmehr ergab sich aus dem unheilvollen Zusammenwirken von Ministerialbürokratie, NS-Konkurrenzorganisationen und ideologischen Zielvorgaben der nationalsozialistischen Weltanschauung eine neue Form von Staatlichkeit, die die radikale Effizienz des Regimes zu erklären vermag. Ihre praktische Ausformung erfuhr sie auf diversen Handlungsfeldern: in den Anläufen zur Gründung einer "braunen" Internationale als Gegenpol zur International Labour Organization, eingebettet in langfristige Planungen zum Aufbau einer "völkischen" Sozialordnung für den Kontinent; in der Einbindung des Ministeriums in die Zwangsarbeiterrekrutierung von Belgien bis zum Generalgouvernement, bei der flächendeckend zum Auslandseinsatz abgeordnete Beamte aus Reichs-, Landes- und kommunalen Behörden über zwölf Millionen Menschen der Kriegswirtschaft zuführten; sowie schließlich in den Gettos des Reichsgaus Wartheland, des Generalgouvernements und Litauens, wo Ministerialbeamte die arbeitsfähigen Juden erfassten oder der Vernichtung preisgaben.
Von alldem, das zeigen die Forschungen deutlich, war bei den Nürnberger Prozessen keine Rede. Vielmehr gelang es Seldte und seinen Führungskräften, die eigene Verstrickung zu verschleiern und die Verantwortung ganz auf Sauckel und Albert Speer abzuwälzen. Somit blieb den hohen Beamten des Reichsarbeitsministeriums eine Anklage erspart, und der Weg war frei für eine Rehabilitierung in der Ära Adenauer. Schon 1953 belief sich der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder in der Spitze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mehr als die Hälfte. Und bis 1960 erhöhte er sich auf über 70 Prozent.
RAINER F. SCHMIDT
Alexander Nützenadel (Hrsg.): Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung - Politik - Verbrechen. Wallstein Verlag, Göttingen 2017. 592 S., 34,90 [Euro].
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»Die Studien sind quellengesättigt, auf dem Stand der Forschung und durchgängig prägnant in Argumentation und Stil.« (Dr. Sebastian Felz, webcritics.de, 13.11.2017) »Die Resultate der breiten archivalischen Forschungstätigkeit sind ebenso beeindruckend wie innovativ« (Rainer F. Schmidt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.12.2017) »eine verdienstvolle Dokumentation über einen wichtigen Teil der Reichsverwaltung im NS-Staat« (Diemut Majer, Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2/2020)