Die Studie zeichnet die internen Verwaltungsabläufe im Reichskirchenministerium ebenso nach wie seine Stellung im Spannungsfeld konkurrierender staatlicher und parteiamtlicher Herrschaftsträger und leistet somit einen Beitrag zur Verwaltungsgeschichte des NS-Regimes. Die für die Nationalsozialisten charakteristische "polykratische" Überlagerung von Kompetenzbereichen wird für die Kirchenpolitik beispielhaft analysiert. Die Forschungen basieren insbesondere auf den Akten des Reichskirchenministeriums und der Kirchenabteilung des Sicherheitshauptamtes der SS und auf zum Teil bisher noch völlig unbekannten Nachlässen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 16.01.2001Konservieren, liquidieren
Nationalsozialistische Kirchenpolitik und Reichskirchenministerium
Heike Kreutzer: Das Reichskirchenministerium im Gefüge der nationalsozialistischen Herrschaft. Schriften des Bundesarchivs, Band 56. Droste Verlag, Düsseldorf 2000. 390 Seiten, 78,- Mark.
Als Hitler am 16. Juli 1935 Hanns Kerrl per Führererlaß mit der Wahrnehmung der kirchlichen Angelegenheiten beauftragte, leitete er nicht nur einen neuen Abschnitt der NS-Kirchenpolitik ein, sondern schuf zugleich ein sonderbares Gebilde, das in der deutschen Verwaltungstradition ohne Vorbild war. Mit der Studie von Heike Kreutzer liegt nun erstmals eine solide Untersuchung des Reichskirchenministeriums vor, das in sich den Zwittercharakter von Partei und Staat vereinte.
Der größte Teil der überlieferten Aktenbestände des Reichskirchenministeriums war bis zum Untergang der DDR nicht zugänglich. Sie befanden sich zwar seit ihrer Rückführung aus der Sowjetunion 1955 im Zentralen Staatsarchiv Potsdam, oblagen aber dem Zugriff der Staatssicherheit, die die Akten für propagandistische Belastungskampagnen nutzte. Eine weitere wichtige Quelle stellen die Sachakten der kirchenpolitischen Abteilung des Sicherheitshauptamtes dar, die im "NS-Archiv" der Staatssicherheit lagerten. Die Öffnung und Zusammenführung der Aktenbestände erlauben es nun, das innere Organisationsgefüge wie das konfliktreiche Dreiecksverhältnis von Kirchenministerium, Parteikanzlei und Sicherheitsdienst der SS genauer zu beleuchten.
Hanns Kerrl war ein schwacher Minister ohne Fortune, der an eine Synthese von Christentum und Nationalsozialismus glaubte, jedoch bald im Ränkespiel rivalisierender Dienststellen an Einfluß verlor. Schon seine Beauftragung durch Hitler, die er eigenmächtig zur Bestellung als Reichsminister umdefinierte, diente wohl mehr der Versorgung eines "alten Kämpfers". Hatte er sich doch vom Gründer einer NSDAP-Ortsgruppe (1923) zum Abgeordneten (1928) und schließlich zum ersten NS-Präsidenten des preußischen Landtages (1932) emporgearbeitet.
Nach der Machtübernahme stieg Kerrl, von Beruf Beamter im mittleren Justizdienst, gar zum preußischen Justizminister auf. Dieses Amt verlor er im Juni 1934, als im Zuge der Gleichschaltung die Justizverwaltung von den Ländern auf das Reich übertragen wurde. Seitdem firmierte Kerrl, der einen neofeudalen Lebensstil liebte und es zu einem beträchtlichen Vermögen ungeklärter Herkunft brachte, als Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Organisatorisch fußte das Reichskirchenministerium im wesentlichen auf der Geistlichen Abteilung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, dessen Personal und Akten Kerrl übernahm. Trotz der von ihm angestrebten Zentralisierung blieb jedoch der für den Nationalsozialismus so typische Kompetenzwirrwarr erhalten, da wesentliche Befugnisse bei anderen Dienststellen verblieben. Nicht minder typisch ist die Diskrepanz zwischen der Organisationsstruktur des Ministeriums - es bestand 1937 aus drei Abteilungen mit 20 Referaten, die sich in insgesamt 156 Unterreferate gliederten - und der tatsächlichen Personalstärke. Neben Staatssekretär Muhs, der im April 1937 ernannt wurde, gab es noch zwei weitere Abteilungsleiter sowie dreizehn Referenten. Ende 1939 zählte das Ministerium - einschließlich der Schreibkräfte und Arbeiter - 80 Beschäftigte, von denen jedoch schon 23 zum Kriegsdienst eingezogen waren.
Das Führungspersonal war eher zufällig zusammengewürfelt. Neben klassischen Laufbahnjuristen, die ihre berufliche Karriere vor 1933 in der kirchlichen bzw. Kultusverwaltung begonnen hatten, standen Beamte, die ihren Aufstieg ausschließlich der NSDAP bzw. der SS zu verdanken hatten, wie etwa der Staatssekretär und starke Mann im Ministerium, Hermann Muhs. Es gab aber auch Geistliche, die als überzeugte Nationalsozialisten im Ministerium an der Umsetzung der kirchenfeindlichen Politik mitwirkten. Hierbei handelte es sich um die katholischen Priester Joseph Roth und Sebastian Schröcker (er schied 1938 aus dem Priesterstand aus) sowie den evangelischen Pfarrer Willi Dudzus und Probst Ernst Szymanowski, dessen Lebensweg eine eigene Studie wert wäre. Denn Szymanowski, der bereits 1926 der NSDAP beigetreten war, verließ 1940 aus beruflicher Verärgerung das Ministerium und wurde noch im selben Jahr Chef der Gestapo in Oppeln. 1942/43 leitete der frühere DC-Pfarrer, der sich nunmehr Biberstein nannte, das Einsatzkommando 6 der Einsatzgruppe C in Südrußland. Er wurde deswegen 1948 in Nürnberg zum Tode verurteilt, doch nach der Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft 1958 vorzeitig entlassen.
Neben Szymanowski arbeiteten auch Roth, der die katholische Abteilung leitete, und Dudzus zugleich als V-Leute für den Sicherheitsdienst der SS. Insgesamt soll das Spitzelnetz in den Kirchen, über das im Unterschied zum Wirken der DDR-Staatssicherheit bislang nur sehr wenig bekannt ist, rund 200 Geistliche umfaßt haben. Innerhalb des Ministeriums war es vor allem Roth, der auf eine vollständige Trennung von Staat und Kirche hinarbeitete. Er hatte schon in den zwanziger Jahren als Agitator für die NS-Bewegung gewirkt und war von tiefem Haß gegen seine Kirche erfüllt. Um im "Kreuzfeuer der sich überschneidenden Totalitätsansprüche von nationalsozialistischem Staat und römischer Kirche" als Sieger hervorzugehen, so Roth in einem Aktionsplan von Mai 1937, müsse die Macht der Kirche gebrochen werden. Die schleichende Aushöhlung des Reichskonkordats war in diesem Konzept nur ein erster Schritt. Langfristig sollten die Kirchen auf den Status einer bloßen Religionsgemeinschaft gedrückt werden. Die in Parteikreisen gewünschte kompromißlose Linie scheiterte bekanntlich an der taktierenden Haltung Hitlers, der mit Rücksicht auf den bevorstehenden Krieg keinen verschärften Kirchenkampf wollte.
Die geheimpolizeiliche Durchdringung des Reichskirchenministeriums wirft auch eine neue Perspektive auf das Scheitern Kerrls, dem weder die Befriedung der gespaltenen evangelischen Kirche mittels des Reichskirchenausschusses noch die Neuordnung der 1933 gegründeten Deutschen Evangelischen Kirche auf dem Verordnungswege gelang. Glaubte Kerrl an die Einbindung eines "positiven" Christentums in den Nationalsozialismus, so forcierten seine Gegner ein radikales Trennungskonzept. Den Gegensatz brachte Goebbels in seinem Tagebuch treffend zum Ausdruck: "Er will die Kirche konservieren, wir wollen sie liquidieren. Es sind nicht taktische, sondern grundsätzliche Unterschiede, die uns trennen." Und Rosenberg höhnte, die NSDAP sei nicht dazu da, um Vorspanndienste für die "überlebte Überzeugung des Parteigenossen Kerrl" abzugeben.
Zum offenen Konflikt mit den weltanschaulichen Distanzierungskräften um Goebbels, Himmler und Bormann kam es im Februar 1937, als Hitler Kerrl parteiintern wie öffentlich desavouierte und ihm den direkten Zugang entzog. Damit war Kerrl de facto entmachtet, auch wenn seinen mehrfachen Rücktrittsersuchen nicht stattgegeben wurde. In der Folgezeit überließ der schwer herzkranke Minister die laufenden Geschäfte seinem Staatssekretär, der nach Kerrls Tod im Dezember 1941 auch offiziell die Leitung des bedeutungslos gewordenen Reichskirchenministeriums übernahm. Bereits beim "Anschluß" Österreichs waren die kirchenpolitischen Entscheidungen, die einen konkordatsfreien Raum schufen, am Ministerium vorbei gelaufen. Es waren Bormann und Himmler, die im engen Zusammenspiel ihrer Apparate die NS-Kirchenpolitik bestimmten.
CLEMENS VOLLNHALS
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Nationalsozialistische Kirchenpolitik und Reichskirchenministerium
Heike Kreutzer: Das Reichskirchenministerium im Gefüge der nationalsozialistischen Herrschaft. Schriften des Bundesarchivs, Band 56. Droste Verlag, Düsseldorf 2000. 390 Seiten, 78,- Mark.
Als Hitler am 16. Juli 1935 Hanns Kerrl per Führererlaß mit der Wahrnehmung der kirchlichen Angelegenheiten beauftragte, leitete er nicht nur einen neuen Abschnitt der NS-Kirchenpolitik ein, sondern schuf zugleich ein sonderbares Gebilde, das in der deutschen Verwaltungstradition ohne Vorbild war. Mit der Studie von Heike Kreutzer liegt nun erstmals eine solide Untersuchung des Reichskirchenministeriums vor, das in sich den Zwittercharakter von Partei und Staat vereinte.
Der größte Teil der überlieferten Aktenbestände des Reichskirchenministeriums war bis zum Untergang der DDR nicht zugänglich. Sie befanden sich zwar seit ihrer Rückführung aus der Sowjetunion 1955 im Zentralen Staatsarchiv Potsdam, oblagen aber dem Zugriff der Staatssicherheit, die die Akten für propagandistische Belastungskampagnen nutzte. Eine weitere wichtige Quelle stellen die Sachakten der kirchenpolitischen Abteilung des Sicherheitshauptamtes dar, die im "NS-Archiv" der Staatssicherheit lagerten. Die Öffnung und Zusammenführung der Aktenbestände erlauben es nun, das innere Organisationsgefüge wie das konfliktreiche Dreiecksverhältnis von Kirchenministerium, Parteikanzlei und Sicherheitsdienst der SS genauer zu beleuchten.
Hanns Kerrl war ein schwacher Minister ohne Fortune, der an eine Synthese von Christentum und Nationalsozialismus glaubte, jedoch bald im Ränkespiel rivalisierender Dienststellen an Einfluß verlor. Schon seine Beauftragung durch Hitler, die er eigenmächtig zur Bestellung als Reichsminister umdefinierte, diente wohl mehr der Versorgung eines "alten Kämpfers". Hatte er sich doch vom Gründer einer NSDAP-Ortsgruppe (1923) zum Abgeordneten (1928) und schließlich zum ersten NS-Präsidenten des preußischen Landtages (1932) emporgearbeitet.
Nach der Machtübernahme stieg Kerrl, von Beruf Beamter im mittleren Justizdienst, gar zum preußischen Justizminister auf. Dieses Amt verlor er im Juni 1934, als im Zuge der Gleichschaltung die Justizverwaltung von den Ländern auf das Reich übertragen wurde. Seitdem firmierte Kerrl, der einen neofeudalen Lebensstil liebte und es zu einem beträchtlichen Vermögen ungeklärter Herkunft brachte, als Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Organisatorisch fußte das Reichskirchenministerium im wesentlichen auf der Geistlichen Abteilung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, dessen Personal und Akten Kerrl übernahm. Trotz der von ihm angestrebten Zentralisierung blieb jedoch der für den Nationalsozialismus so typische Kompetenzwirrwarr erhalten, da wesentliche Befugnisse bei anderen Dienststellen verblieben. Nicht minder typisch ist die Diskrepanz zwischen der Organisationsstruktur des Ministeriums - es bestand 1937 aus drei Abteilungen mit 20 Referaten, die sich in insgesamt 156 Unterreferate gliederten - und der tatsächlichen Personalstärke. Neben Staatssekretär Muhs, der im April 1937 ernannt wurde, gab es noch zwei weitere Abteilungsleiter sowie dreizehn Referenten. Ende 1939 zählte das Ministerium - einschließlich der Schreibkräfte und Arbeiter - 80 Beschäftigte, von denen jedoch schon 23 zum Kriegsdienst eingezogen waren.
Das Führungspersonal war eher zufällig zusammengewürfelt. Neben klassischen Laufbahnjuristen, die ihre berufliche Karriere vor 1933 in der kirchlichen bzw. Kultusverwaltung begonnen hatten, standen Beamte, die ihren Aufstieg ausschließlich der NSDAP bzw. der SS zu verdanken hatten, wie etwa der Staatssekretär und starke Mann im Ministerium, Hermann Muhs. Es gab aber auch Geistliche, die als überzeugte Nationalsozialisten im Ministerium an der Umsetzung der kirchenfeindlichen Politik mitwirkten. Hierbei handelte es sich um die katholischen Priester Joseph Roth und Sebastian Schröcker (er schied 1938 aus dem Priesterstand aus) sowie den evangelischen Pfarrer Willi Dudzus und Probst Ernst Szymanowski, dessen Lebensweg eine eigene Studie wert wäre. Denn Szymanowski, der bereits 1926 der NSDAP beigetreten war, verließ 1940 aus beruflicher Verärgerung das Ministerium und wurde noch im selben Jahr Chef der Gestapo in Oppeln. 1942/43 leitete der frühere DC-Pfarrer, der sich nunmehr Biberstein nannte, das Einsatzkommando 6 der Einsatzgruppe C in Südrußland. Er wurde deswegen 1948 in Nürnberg zum Tode verurteilt, doch nach der Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft 1958 vorzeitig entlassen.
Neben Szymanowski arbeiteten auch Roth, der die katholische Abteilung leitete, und Dudzus zugleich als V-Leute für den Sicherheitsdienst der SS. Insgesamt soll das Spitzelnetz in den Kirchen, über das im Unterschied zum Wirken der DDR-Staatssicherheit bislang nur sehr wenig bekannt ist, rund 200 Geistliche umfaßt haben. Innerhalb des Ministeriums war es vor allem Roth, der auf eine vollständige Trennung von Staat und Kirche hinarbeitete. Er hatte schon in den zwanziger Jahren als Agitator für die NS-Bewegung gewirkt und war von tiefem Haß gegen seine Kirche erfüllt. Um im "Kreuzfeuer der sich überschneidenden Totalitätsansprüche von nationalsozialistischem Staat und römischer Kirche" als Sieger hervorzugehen, so Roth in einem Aktionsplan von Mai 1937, müsse die Macht der Kirche gebrochen werden. Die schleichende Aushöhlung des Reichskonkordats war in diesem Konzept nur ein erster Schritt. Langfristig sollten die Kirchen auf den Status einer bloßen Religionsgemeinschaft gedrückt werden. Die in Parteikreisen gewünschte kompromißlose Linie scheiterte bekanntlich an der taktierenden Haltung Hitlers, der mit Rücksicht auf den bevorstehenden Krieg keinen verschärften Kirchenkampf wollte.
Die geheimpolizeiliche Durchdringung des Reichskirchenministeriums wirft auch eine neue Perspektive auf das Scheitern Kerrls, dem weder die Befriedung der gespaltenen evangelischen Kirche mittels des Reichskirchenausschusses noch die Neuordnung der 1933 gegründeten Deutschen Evangelischen Kirche auf dem Verordnungswege gelang. Glaubte Kerrl an die Einbindung eines "positiven" Christentums in den Nationalsozialismus, so forcierten seine Gegner ein radikales Trennungskonzept. Den Gegensatz brachte Goebbels in seinem Tagebuch treffend zum Ausdruck: "Er will die Kirche konservieren, wir wollen sie liquidieren. Es sind nicht taktische, sondern grundsätzliche Unterschiede, die uns trennen." Und Rosenberg höhnte, die NSDAP sei nicht dazu da, um Vorspanndienste für die "überlebte Überzeugung des Parteigenossen Kerrl" abzugeben.
Zum offenen Konflikt mit den weltanschaulichen Distanzierungskräften um Goebbels, Himmler und Bormann kam es im Februar 1937, als Hitler Kerrl parteiintern wie öffentlich desavouierte und ihm den direkten Zugang entzog. Damit war Kerrl de facto entmachtet, auch wenn seinen mehrfachen Rücktrittsersuchen nicht stattgegeben wurde. In der Folgezeit überließ der schwer herzkranke Minister die laufenden Geschäfte seinem Staatssekretär, der nach Kerrls Tod im Dezember 1941 auch offiziell die Leitung des bedeutungslos gewordenen Reichskirchenministeriums übernahm. Bereits beim "Anschluß" Österreichs waren die kirchenpolitischen Entscheidungen, die einen konkordatsfreien Raum schufen, am Ministerium vorbei gelaufen. Es waren Bormann und Himmler, die im engen Zusammenspiel ihrer Apparate die NS-Kirchenpolitik bestimmten.
CLEMENS VOLLNHALS
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Erfreut stellt der Rezensent Clemens Vollnhals fest, dass nun "erstmals eine solide Untersuchung des Reichskirchenministeriums" vorliegt, einer Gründung durch Führererlass 1935. Ermöglicht wurde diese Untersuchung durch den erst seit dem Ende der DDR möglichen Einblick in Akten und Archive. Im Zentrum steht das Personal: Führergünstling (bis zur öffentlichen Desavouierung 1937) Hanns Kerrl als - auf Ausgleich und Integration bedachter - Minister, Hermann Muhs, der "starke Mann im Ministerium", Probst Ernst Szymanowski, später Gestapo-Chef in Oppeln, der Priester Joseph Roth, "von tiefem Hass gegen seine Kirche erfüllt". Goebbels brachte den Widerspruch zwischen Kerrl und seinen - im Ministerium nicht zuletzt geheimpolizeilich weit verbreiteten - Gegnern auf den Punkt: "Er will die Kirche konservieren, wir wollen sie liquidieren."
© Perlentaucher Medien GmbH
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