Gegenstand der Untersuchung ist das Recht des Staates auf Restitution von Kulturgütern, die illegal aus dem staatlichen Territorium ausgeführt wurden. Die rechtspolitischen Forderungen der Exportstaaten haben sich in drei bedeutenden internationalen Dokumenten durchgesetzt: Neben der Unesco-Konvention von 1970 in der Unidroit-Konvention von 1995 und der Richtlinie der EU von 1992. Zahlreichen Entscheidungen nationaler Gerichte liegen Restitutionsklagen ausländischer Staaten zugrunde. Die Arbeit zielt auf das dogmatische Verständnis des Restitutionsrechts, wie es in den genannten Konventionen, in der Judikatur sowie weiteren Regelungen und Regelungsvorschlägen zum Ausdruck kommt.
Im 1. Teil werden die völkerrechtlichen Grundlagen untersucht. Im Kontext der Regelung der völkerrechtlichen Sachzuordnung werden Inhalt und Voraussetzungen des spezifischen Restitutionsrechts für Kulturgüter erörtert. Im Zentrum des 2. Teils stehen das Eigentum als Rechtsgrundlage eines staatlichen Herausgaberechts und die Auswirkungen des Restitutionsrechts auf die kollisionsrechtliche Problematik. Im 3. Teil folgt eine Analyse der Verträge und Regelungsvorschläge zur Restitutionsproblematik hinsichtlich der Eigentumsfrage und im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Rechts auf Restitution in das Territorium.
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Im 1. Teil werden die völkerrechtlichen Grundlagen untersucht. Im Kontext der Regelung der völkerrechtlichen Sachzuordnung werden Inhalt und Voraussetzungen des spezifischen Restitutionsrechts für Kulturgüter erörtert. Im Zentrum des 2. Teils stehen das Eigentum als Rechtsgrundlage eines staatlichen Herausgaberechts und die Auswirkungen des Restitutionsrechts auf die kollisionsrechtliche Problematik. Im 3. Teil folgt eine Analyse der Verträge und Regelungsvorschläge zur Restitutionsproblematik hinsichtlich der Eigentumsfrage und im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Rechts auf Restitution in das Territorium.
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