In Zeiten, in denen angesichts starker Migrationsbewegungen über das Verhältnis zum ausländischen Recht wie beispielsweise bei Minderjährigenehen gestritten wird, lohnt ein Blick zurück in die Geschichte: auch im römischen Reich war das Miteinander von Menschen verschiedener Rechtskulturen Alltag, sei es wegen der Anwesenheit fremder Händler, sei es wegen der römischen Herrschaft über fremde Völker. Hatten die Römer ein internationales Privatrecht, vergleichbar mit unserem, d.h. haben Sie in manchen Fällen fremdes Recht angewandt? Wenn ja, in welchen? Das Werk behandelt diese Frage systematisch unter Einbeziehung auch der literarischen Quellen und untersucht neben der grundsätzlichen Frage des internationalen Privatrechts auch einzelne Grundsätze wie "locus regit actum" oder die "lex rei sitae". Es möchte eine Gesamtdarstellung des schon lange bekannten, aber noch nie erschöpfend dargestellten Problems sein.
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