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Gegenstand der vorliegenden Forschung ist der Eid als Grundlage des politischen Bündnisses in der Geschichte des Okzidents und sein Bezug auf die metapolitische Rechtfertigung und Heiligung der Macht. Der Autor geht von der Feststellung aus, daß die heutige Welt eine Krise der Politik und ihrer in den vergangenen Jahrhunderten entstandenen institutionellen und konstitutionellen Mechanismen erlebt, eine Krise, die auch den Menschen als politisches Wesen einbezieht und nicht nur die Regeln des Rechtsstaates, des liberalen und demokratischen Staates, sondern auch die gesamte Entwicklung des…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Forschung ist der Eid als Grundlage des politischen Bündnisses in der Geschichte des Okzidents und sein Bezug auf die metapolitische Rechtfertigung und Heiligung der Macht. Der Autor geht von der Feststellung aus, daß die heutige Welt eine Krise der Politik und ihrer in den vergangenen Jahrhunderten entstandenen institutionellen und konstitutionellen Mechanismen erlebt, eine Krise, die auch den Menschen als politisches Wesen einbezieht und nicht nur die Regeln des Rechtsstaates, des liberalen und demokratischen Staates, sondern auch die gesamte Entwicklung des politischen Systems des Okzidents aufs Spiel setzt. Das Thema des Eids als Bindeglied zwischen Politik und Sakralem ist der Schlüssel dieses Prozesses. Dieser bereits im Altertum als Anrufung der Götter zur Unterstützung von Bezeugungen, Versprechen und Bedürfnissen weitverbreitete Brauch erhielt vom Christentum die Bedeutung des Eides als Sakrament; später wurde ihm jener Vertragscharakter beigemessen, der ihn zur Grundlage der Mechanismen des öffentlichen und privaten Lebens machte. Nachdem sich im 18. Jahrhundert die Vertragslehre und die Theorie des Naturrechts erschöpft hatten, verwandelte sich der politische Eid in eine Art weltliches Gelübde, mit dem sich der einzelne dem Staat weiht. In dieser begrenzten Form verliert der Eid nicht nur seine ursprüngliche religiöse Bedeutung, auch seine Gültigkeit und Nützlichkeit als Rechtsgebilde werden in Frage gestellt.