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In der Debatte um die Haftung von Geschäftsleitern in der Kapitalgesellschaft liegt der Fokus auf den Tatbestandsvoraussetzungen. Die Rechtsfolgen werden demgegenüber vernachlässigt. Die Arbeit schließt diese Forschungslücke, indem sie ein Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung entwirft. Dazu beleuchtet sie vier Problemkomplexe näher: Schadensbegriff, Verbandsgeldbußenregress, Reputationsschaden und Vorteilsausgleichung. Die Diskussion wird bei allen Fragestellungen an das allgemeine Zivilrecht rückangeknüpft und aufgezeigt, wo die Zivilrechtsdogmatik Impulse für den gesellschaftsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
In der Debatte um die Haftung von Geschäftsleitern in der Kapitalgesellschaft liegt der Fokus auf den Tatbestandsvoraussetzungen. Die Rechtsfolgen werden demgegenüber vernachlässigt. Die Arbeit schließt diese Forschungslücke, indem sie ein Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung entwirft. Dazu beleuchtet sie vier Problemkomplexe näher: Schadensbegriff, Verbandsgeldbußenregress, Reputationsschaden und Vorteilsausgleichung. Die Diskussion wird bei allen Fragestellungen an das allgemeine Zivilrecht rückangeknüpft und aufgezeigt, wo die Zivilrechtsdogmatik Impulse für den gesellschaftsrechtlichen Diskurs bietet. Dabei zeigt sich, dass sich die gesellschaftsrechtliche Diskussion häufig vorschnell vermeintlichen dogmatischen Zwängen unterwirft. Als Besonderheiten der Geschäftsleiterhaftung stellen sich einerseits der Charakter der Binnenhaftung heraus und anderseits die Beweislastverteilung, deren Zweck nicht durch überspannte Anforderungen an den ersatzfähigen Schaden vereitelt werden darf.
Autorenporträt
Jakob Hahn studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg, und der Stanford Law School, USA. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Jahr 2015 ab. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nach dem Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg absolvierte er 2020 die Zweite Juristische Staatsprüfung. 2021 wurde er von der Bucerius Law School promoviert. Seit Anfang 2021 ist er als Richter im Dienst des Freistaats Sachsen tätig.