Der Zweck dieser Arbeit ist es, die Vor- und Nachteile der Annahme des Schiedsgerichtsverfahrens in Bezug auf Kontroversen, an denen die öffentliche Macht beteiligt ist, zu untersuchen, sowie die Befriedigung der Regeln und Prinzipien zu verstehen, die dem öffentlich-rechtlichen Regime eigen sind, insbesondere unter dem Fokus des Öffentlichkeitsprinzips, wobei solche Besonderheiten an das Schiedsinstitut angepasst werden, gemäß Gesetz Nr. 9307/1996, kürzlich geändert durch Gesetz Nr. 13129/2015. Die Frage wurde anhand der Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und Entwicklung des Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit für den Fall untersucht, dass die öffentliche Verwaltung als Partei prozessiert, ohne seine Hauptmerkmale zu beeinträchtigen.
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