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Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung und den Wirkungen der Intervention eines sachverständigen Dritten, eines sogenannten Schiedsgutachters, in ein Schuldverhältnis. Obliegt dem Gutachter die inhaltliche Ausgestaltung des betroffenen Rechtsverhältnisses mittels eines Ausspruchs nach billigem Ermessen (gestaltendes Schiedsgutachten), indem er die Leistung erstmalig bestimmt oder an veränderte Umstände anpasst, handelt es sich um eine Drittleistungsbestimmung im Sinne der §§ 317-319 BGB (analog).
Soll er dagegen Tatbestandselemente der Rechtsbeziehung feststellen (feststellendes
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Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung und den Wirkungen der Intervention eines sachverständigen Dritten, eines sogenannten Schiedsgutachters, in ein Schuldverhältnis. Obliegt dem Gutachter die inhaltliche Ausgestaltung des betroffenen Rechtsverhältnisses mittels eines Ausspruchs nach billigem Ermessen (gestaltendes Schiedsgutachten), indem er die Leistung erstmalig bestimmt oder an veränderte Umstände anpasst, handelt es sich um eine Drittleistungsbestimmung im Sinne der §§ 317-319 BGB (analog).

Soll er dagegen Tatbestandselemente der Rechtsbeziehung feststellen (feststellendes Schiedsgutachten), die für den Richter eines späteren Prozesses eine Bindungswirkung entfalten, kommt seiner Entscheidung schwerpunktmäßig prozessuale Bedeutung zu. Der Vertrag zur Bestellung eines solchen Gutachters ist daher als Prozessvertrag zu qualifizieren, auf den einzelne Bestimmungen der §§ 317 ff. BGB und §§ 1025 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden.
Autorenporträt
Carolin Maus studied from 2012 until 2017 studied German and French law at the University of Saarland and the Université de Lorraine. Since 2013 she worked at the chair for Civil law, European and International Private law and Civil procedure law at the University of Saarland. After graduation she earned a doctorate at this chair of Prof. Dr. Markus Würdinger. Since 2019 she is an articled clerk at the Higher Regional Court in Saarbrücken and is furthermore a scientific assistant at the chair of Civil law and Civil procedure law at the University Passau.