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Am europäischen Kartellbußgeldrecht wird häufig kritisiert, dass es gegen das Schuldprinzip verstoße. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es mit dem Schuldprinzip in Konflikt gerät. Konfliktpunkte finden sich in den Themenfeldern Verbotsirrtum, Unternehmen als Bußgeldadressaten, Konzern- und Rechtsnachfolgekonstellationen sowie Bußgeldbemessung. Anschließend widmet sich die Arbeit der Frage, ob ein Konflikt mit dem Schuldprinzip zugleich einen Verstoß dagegen darstellt oder ob es im europäischen Kartellbußgeldrecht…mehr

Produktbeschreibung
Am europäischen Kartellbußgeldrecht wird häufig kritisiert, dass es gegen das Schuldprinzip verstoße. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es mit dem Schuldprinzip in Konflikt gerät. Konfliktpunkte finden sich in den Themenfeldern Verbotsirrtum, Unternehmen als Bußgeldadressaten, Konzern- und Rechtsnachfolgekonstellationen sowie Bußgeldbemessung. Anschließend widmet sich die Arbeit der Frage, ob ein Konflikt mit dem Schuldprinzip zugleich einen Verstoß dagegen darstellt oder ob es im europäischen Kartellbußgeldrecht einer Abwägung zugänglich ist. Die Arbeit postuliert, dass das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist. Ausgehend davon wird zuletzt untersucht, welche zuvor identifizierten Konflikte mit dem Schuldprinzip sich tatsächlich als Verstöße dagegen erweisen. Hierbei gelangt die Arbeit zu differenzierten Ergebnissen.
Autorenporträt
David Mattern studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim von 2005 bis 2011. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe mit Stationen in Mannheim, Speyer und Neapel arbeitete er ab 2013 als akademischer Mitarbeiter an der Universität Mannheim an einem kartellrechtlichen und an einem strafrechtlichen Lehrstuhl. Im Jahr 2019 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen bei der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist er seit Dezember 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.