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Mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz von 2009 hat der deutsche Gesetzgeber dieses Rechtsgebiet umfassend reformiert und das alte Schuldverschreibungsgesetz von 1899 vollständig ersetzt. Zentrale Fragen hinsichtlich der Änderung von Anleihebedingungen wurden neu geregelt. Neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang insbesondere der sog. Grundsatz der kollektiven Bindung, dem sich diese Arbeit widmet. Es handelt sich um ein Kernelement in diesem Zusammenhang, wonach die Änderung von Anleihebedingungen nur für alle Gläubiger von Schuldverschreibungen einheitlich erfolgen kann, um die…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz von 2009 hat der deutsche Gesetzgeber dieses Rechtsgebiet umfassend reformiert und das alte Schuldverschreibungsgesetz von 1899 vollständig ersetzt. Zentrale Fragen hinsichtlich der Änderung von Anleihebedingungen wurden neu geregelt. Neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang insbesondere der sog. Grundsatz der kollektiven Bindung, dem sich diese Arbeit widmet. Es handelt sich um ein Kernelement in diesem Zusammenhang, wonach die Änderung von Anleihebedingungen nur für alle Gläubiger von Schuldverschreibungen einheitlich erfolgen kann, um die Handelbarkeit der Wertpapiere am Kapitalmarkt sicherzustellen.

Cristina Freudenberger erläutert zunächst eingehend, was es mit dem Begriff der kollektiven Bindung im neuen Schuldverschreibungsgesetz auf sich hat. Sodann erörtert sie die Frage der Rechtsnatur des Kollektivs der Anleihegläubiger, ehe sie sich auf dieser Basis den Voraussetzungen der kollektiven Bindung im neuen Schuldverschreibungsgesetz zuwendet. Abschließend werden Umfang und Reichweite der kollektiven Bindung unter Berücksichtigung ausgewählter Einzelfagen näher dargelegt. Die Arbeit schließt mit einer abschließenden Würdigung des neuen Rechts und einem Ausblick.
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Rezensionen
"Es bleibt jedoch das äußerst positive Fazit, dass der Autorin ein anschaulicher und umfassender Beitrag zur rechtlichen Einordnung der kollektiven Bindung von Anleihebedingungen gelungen ist." Nikolaos Antoniadis, in: Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Heft 4/2018