2015 wurde der Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion angekündigt und 2014 die sogenannte CSR-Richtlinie verabschiedet. Beide Regulierungsinitiativen sind Ausdruck von Wandlungsprozessen sowohl der Kapitalmärkte als auch der Unternehmensberichterstattung. Berührungspunkte zum sogenannten sekundären Enforcement bestehen hierbei z. B. dadurch, dass eine europaweite Vereinheitlichung von Aufbau und Tätigkeiten Ziele des Aktionsplans (z. B. eine weitere Integration der Kapitalmärkte) und eine Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung Ziele der CSR-Richtlinie (z. B. die Verhaltensbeeinflussung der Tätigkeit von Unternehmen) fördern könnte. Allerdings sind detaillierte Informationen bzgl. der verschiedenen, mit dem sekundären Enforcement betrauten, nationalen Institutionen rar. Über Institutionen in Ländern wie z.B. Italien, Portugal und Rumänien existieren kaum Informationen. Die erste Zielsetzung der Arbeit ist es somit, durch eine detaillierte Beschreibung von sieben europäischen Enforcement-Institutionen anhand öffentlich verfügbarer, aber auch anhand durch Interviews gewonnener Informationen (kulturell bedingte) Unterschiede herauszuarbeiten. Hierauf aufbauend, wird dann im Rahmen der zweiten Zielsetzung der Arbeit evaluiert, ob und wie sowohl Aufbau als auch Tätigkeit verändert werden könnten bzw. sollten, um auf obige Entwicklungen zu reagieren. Die gewonnenen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass zunächst eine punktuelle Weiterentwicklung der Koordination europäischer Enforcement-Institutionen mit besonderem Augenmerk auf Institutionen aus kleineren Mitgliedstaaten zielführend ist. Weiterhin könnten bestimmte Durchsetzungsaktivitäten bzgl. nichtfinanzieller Informationen v. a. von bereits weit entwickelten Enforcement-Institutionen sinnvoll sein.
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