Der zunehmenden Bedeutung des Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde in der Rechtsprechung steht bislang seine verfassungsrechtliche Unbestimmtheit gegenüber. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Begriff und der dogmatischen Substanz des Selbstgestaltungsrechts speziell im baulichen Bereich. Das Selbstgestaltungsrecht der Gemeinde findet in der Rechtsprechung überwiegend im Zusammenhang mit der Abwehr staatlicher Fachplanung Anwendung. Aber auch für die rechtliche Position der Gemeinde gegenüber Bauherren und deren Freiheit zur Baugestaltung kann es relevant sein. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die zahlreichen Einzelfälle, in denen das Selbstgestaltungsrecht der Gemeinde in Rechtsprechung und Lehre bisher angesprochen wurde, geordnet und analysiert. Nach dieser Bestandsaufnahme wird eine eigene Antwort auf die Frage gesucht, was aus verfassungsrechtlicher Sicht unter dem Selbstgestaltungsrecht der Gemeinde zu verstehen ist.
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