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Das Sexualstrafrecht umfasst im Wesentlichen vier Deliktsgruppen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Missbrauchsdelikte, Pornographie- sowie Prostitutionsdelikte. Nach einer Phase der Liberalisierung, Entkriminalisierung und Entmoralisierung hat das Sexualstrafrecht in Deutschland seit den 1990er Jahren zahlreiche Veränderungen erfahren, die im Wesentlichen durch die Ausweitung der Straftatbestände und die Verschärfung der Strafandrohungen gekennzeichnet sind. Die wissenschaftliche Kritik an diesen Reformen wurde gleichzeitig schärfer. Im Unterschied zu der Reformentwicklung in Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Das Sexualstrafrecht umfasst im Wesentlichen vier Deliktsgruppen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Missbrauchsdelikte, Pornographie- sowie Prostitutionsdelikte. Nach einer Phase der Liberalisierung, Entkriminalisierung und Entmoralisierung hat das Sexualstrafrecht in Deutschland seit den 1990er Jahren zahlreiche Veränderungen erfahren, die im Wesentlichen durch die Ausweitung der Straftatbestände und die Verschärfung der Strafandrohungen gekennzeichnet sind. Die wissenschaftliche Kritik an diesen Reformen wurde gleichzeitig schärfer. Im Unterschied zu der Reformentwicklung in Deutschland wird die Erforderlichkeit einer Sexualstrafrechtsreform in China grundsätzlich in Frage gestellt. Es ist daher lohnenswert und sinnvoll, Entwicklungsrichtung und Entwicklungstendenzen des Sexualstrafrechts in vergleichender, historischer und internationaler Perspektive zu untersuchen.
Die Arbeit besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die rechtsgeschichtliche Untersuchung, die sich mit dem Entwicklungsverlauf des deutschen und des chinesischen Sexualstrafrechts befasst. Der zweite Teil ist der Untersuchung des heute geltenden Sexualstrafrechts in China und Deutschland gewidmet. Der dritte Teil beinhaltet eine Zusammenfassung und einen Ausblick auf das künftige Sexualstrafrecht.
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Rezensionen
»Diskussionen über Rechtsstaatlichkeit sind nicht denkbar ohne solche profunde Sachkenntnis, und man kann nur staunend bewundern, dass, wie im vorliegenden Fall, sich junge chinesische Rechtswissenschaftler so intensiv auf Gebiete des deutschen Rechts einlassen.« Prof. Dr. Helwig Schmidt-Glintzer, in: Fachbuchjournal, 2/2021