Diese Arbeit stellt die erste umfassende Auseinandersetzung mit dem 1933 eingeführten Sicherungsverfahren dar. Neben Rechtsnatur, Notwendigkeit und Berechtigung werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Sicherungsverfahrens und dessen verfahrensrechtliche Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Strafverfahren erörtert. Die seit 1933 nahezu unverändert geltende verfahrensrechtliche Regelung berücksichtigt in keiner Weise das materiell-rechtliche Ziel der Spezialprävention. Infolge dieses unbefriedigenden Rechtszustandes legt die Autorin einen vollständig kommentierten Gesetzesentwurf zur Reform des Sicherungsverfahrens vor, der zahlreiche Anregungen aus der Reformdiskussion zum allgemeinen Strafverfahren aufgreift und de lege ferenda eine Zweiteilung der Sicherungshauptverhandlung vorsieht.