Die Frage nach den materiellen Grenzen der Strafgesetzgebung ist bisher weder durch die strafrechtliche Rechtsgutslehre noch durch das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip zufriedenstellend beantwortet. Mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip nimmt Inga Schuchmann einen neuen Anknüpfungspunkt in den Blick. Grundlage für die Entwicklung von inhaltlichen Maßstäben ist die Beschreibung des strafrechtsspezifischen sozialethischen Unwerturteils als wirkmächtiges staatliches Fremdbild. Als solches stellt es einen staatlichen Eingriff in das vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf Selbstdarstellung dar. Die Autorin untersucht die Rechtfertigung des Eingriffs auf seine verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und präsentiert die Ergebnisse anhand konkreter Anwendungsfälle.