Thorsten Kingreen arbeitet die Grundstrukturen des Sozialstaatsprinzips auf der Folie des im Begriff Sozialstaat angelegten Gegenübers von Staat und Gesellschaft heraus. Auf dieser Grundlage entwickelt er mit dem Solidarprinzip eine spezifische Steuerungsfunktion des Staates im Bereich der Sozialversicherung, um dann am Beispiel des deutschen Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung den Einfluß des europäischen Gemeinschaftsrechts zu untersuchen. Dabei wird das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes als Bestandteil eines aus europäischer und mitgliedstaatlichen Verfassungen bestehenden Verfassungsverbundes verstanden - ein Konzept, welches das traditionell dichotomische Denken zwischen mitgliedstaatlichem Sozialrecht und europäischem Wirtschaftsrecht überwinden und zu einer sinnvollen Abstimmung zwischen Grundfreiheiten und Kartellrecht auf der einen sowie dem auf dem Solidarprinzip beruhenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auf der anderen Seite beitragen möchte.