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Der Abzug von Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben im Rahmen der Ertragsbesteuerung sieht sich einem Spannungsfeld gegenüber. Einerseits können in Zeiten von flexiblen Kapitalmärkten multinationale Konzerne mit der gezielten Aufnahme von Fremdkapital Steuervermeidung betreiben. Andererseits stellt die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten sicher, dass Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Gleichzeitig sollte auch die Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung im Gegensatz zur Fremdkapitalfinanzierung bei der Besteuerung vermieden werden. Unter…mehr

Produktbeschreibung
Der Abzug von Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben im Rahmen der Ertragsbesteuerung sieht sich einem Spannungsfeld gegenüber. Einerseits können in Zeiten von flexiblen Kapitalmärkten multinationale Konzerne mit der gezielten Aufnahme von Fremdkapital Steuervermeidung betreiben. Andererseits stellt die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten sicher, dass Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Gleichzeitig sollte auch die Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung im Gegensatz zur Fremdkapitalfinanzierung bei der Besteuerung vermieden werden. Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Spannungsfeldes stellt die Arbeit zunächst die grundsätzliche Behandlung von Finanzierungskosten im Rahmen der Ertragsbesteuerung dar. Anschließend werden konkrete Regelungen zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im Ertragssteuerrecht wie etwa die Zinsschranke aufgezeigt. Daran anknüpfend wird auf die Zielsetzung und mögliche Rechtfertigungen dieser Beschränkungen eingegangen. Weiter wird analysiert, inwiefern die Beschränkungen das dargelegte Spannungsfeld beeinflussen. Abschließend wird mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer eine mögliche Alternative zum bestehenden Ertragsteuersystem dargestellt und das Ergebnis der Arbeit zusammengefasst.
Autorenporträt
Michael Schneider wurde 1989 in Schwäbisch Hall geboren. Sein Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften schloss der Autor im September 2013 erfolgreich an der Universität Hohenheim in Stuttgart ab. Während des Studiums vertiefte er vor allem seine Fachkenntnis im Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, der Rechnungslegung und des Controllings. Praktische Erfahrungen sammelte er während eines Praxissemesters bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatung Graf Kanitz Schüppen & Partner in Stuttgart. Bereits seit Oktober 2012 ist Michael Schneider bei der Deloitte & Touche GmbH in Stuttgart im Bereich Cross Border Taxation als Werkstudent tätig. An sein Bachelorstudium anknüpfend hat der Autor im Oktober 2013 sein Masterstudium im Bereich Management an der Universität Hohenheim begonnen.