In dieser Arbeit wird die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren behandelt. Die Arbeit wird sich auf die Spannungsverhältnisse zwischen Jugendgerichtshilfe und Justiz konzentrieren. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen zwei Fragestellungen. Die erste beschäftigt sich mit den Voraussetzungen unter denen die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe Sozialdaten an die Strafverfolgungsorgane weitergeben dürfen oder müssen. Die zweite Fragestellung bezieht sich auf die Spannungsverhältnisse zwischen Jugendhilfe und Justiz und die Auswirkungen, die sich aus dem doppelten Mandat der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren ergeben. Am Ende der Arbeit wird auf die Rollenkonflikten eingegangen, die aufgrund des doppelten Mandats der Jugendgerichtshilfe zur Stande kommen. In Betrachtung wirdder Rollenkonflikt gezogen, der innerhalb der Aufgabe der Jugendgerichtshilfe und zwischen der Jugendgerichtshilfe und den Verfahrensbeteiligten zum Vorschein kommt. Außerdem werden den gesetzlichen Ursachen nachgegangen, die zum doppelten Mandat führen und sich daraus ergebenes Zeugnisverweigerungsrecht. Zum Schluss wird über einen Lösungsansatz diskutieren, der zum Vermeiden des doppelten Mandats führen soll.