Das Heilmittelwerberecht steht in einem Spannungsverhältnis zu den Grundrechten von Patienten und Werbungstreibenden. Vor diesem Hintergrund untersuchen Helge Sodan und Markus Zimmermann, inwieweit die seit längerer Zeit in Rechtsprechung und Schrifttum feststellbaren Tendenzen zu einer äußerst restriktiven Auslegung der Verbotstatbestände des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) mit grundrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
Unter exemplarischer Fokussierung auf das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in § 10 Abs. 1 HWG arbeiten die Autoren Parameter für eine verfassungskonforme Auslegung heraus, die nicht nur den berechtigten Schutzanliegen des Heilmittelwerberechts, sondern auch den betroffenen Grundrechtspositionen von Konsumenten und Werbungstreibenden besser Rechnung tragen können als die häufig stark verbotsorientierte Rechtspraxis. Neben ausgewählten Fallgruppen untersuchen die Autoren u. a. die Abgrenzung zwischen Werbung und Sachinformation, jüngere Liberalisierungstendenzen in der Rechtsprechung von BVerfG und BGH, das gesundheitspolitische Leitbild eines "informierten Patienten" sowie die Besonderheiten des Mediums Internet.
Nicht nur der Rechtswissenschaft, sondern vor allem auch der Rechtspraxis sollen hierdurch neue Einblicke vermittelt werden, die eine ebenso sachgemäße wie verfassungskonforme Handhabung des Heilmittelwerbegesetzes sichern.
Unter exemplarischer Fokussierung auf das Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in § 10 Abs. 1 HWG arbeiten die Autoren Parameter für eine verfassungskonforme Auslegung heraus, die nicht nur den berechtigten Schutzanliegen des Heilmittelwerberechts, sondern auch den betroffenen Grundrechtspositionen von Konsumenten und Werbungstreibenden besser Rechnung tragen können als die häufig stark verbotsorientierte Rechtspraxis. Neben ausgewählten Fallgruppen untersuchen die Autoren u. a. die Abgrenzung zwischen Werbung und Sachinformation, jüngere Liberalisierungstendenzen in der Rechtsprechung von BVerfG und BGH, das gesundheitspolitische Leitbild eines "informierten Patienten" sowie die Besonderheiten des Mediums Internet.
Nicht nur der Rechtswissenschaft, sondern vor allem auch der Rechtspraxis sollen hierdurch neue Einblicke vermittelt werden, die eine ebenso sachgemäße wie verfassungskonforme Handhabung des Heilmittelwerbegesetzes sichern.