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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Aktualität des Themas "Beihilfen" ist offenkundig. Fast jeden Tag sind der Presse Hinweise über geplante Beihilfen und/ oder über den Protest betroffener Konkurrenten zu entnehmen. Dabei ist es die europäische Kommission, die Beihilfen der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den liberalen Grundsätzen des EG-Vertrags überwacht. Erfährt die EU-Kommission von Beihilfen, welche eventuell als verbotene…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Bergische Universität Wuppertal (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Aktualität des Themas "Beihilfen" ist offenkundig. Fast jeden Tag sind der Presse Hinweise über geplante Beihilfen und/ oder über den Protest betroffener Konkurrenten zu entnehmen. Dabei ist es die europäische Kommission, die Beihilfen der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den liberalen Grundsätzen des EG-Vertrags überwacht. Erfährt die EU-Kommission von Beihilfen, welche eventuell als verbotene Zahlung an Unternehmen einzustufen sind, leitet sie ein förmliches Verfahren ein. Es ist dann unerheblich, welcher Rechtsform sich der Staat, eine Gebietskörperschaft oder ein öffentliches Unternehmen bedient oder welche Bezeichnung die Transaktion erhält, so daß bsw. auch eine Kapitalerhöhung als Beihilfe anzusehen sein kann.
Die aktuelle Kritik an der Europäischen Kommission besteht insbesondere darin, daß man ihr vorwirft, sie sei zu großzügig. Hinzu kommen Äußerungen des zuständigen Kommissars Van Miert mit denen er deutlich machen zu versucht, daß die Beihilfenpolitik der Europäischen Kommission politische wie soziale und eben nicht nur wettbewerbliche Faktoren berücksichtigen muß (Arbeitsplatzfragen der Region, Überlebensfähigkeit best. Unternehmen etc.). Im übrigen weist Van Miert in diesem Zusammenhang immer gerne darauf hin, daß "Deutschland bei den Beihilfen Europameister ist".
Eine besonders große Angriffsfläche bieten immer wieder die aus politischen Gründen genehmigten Beihilfen großen finanziellen Ausmaßes. So werden bsw. die Beihilfeleistungen an Air France und Credit Lyonais vielfach zum Anlaß genommen, um der EU-Kommission Konzeptlosigkeit vorzuwerfen. Letztendlich stellt jedoch die flächendeckende und europaweite Beihilfenkontrolle ein unerläßliches Instrumentarium dar, um den freien Binnenwettbewerb sicherzustellen, da es einheitlicher Tenor ist, daß Beihilfen nur in genau umrissenen und begründeten Ausnahmefällen geduldet werden dürfen. Den Beihilfen oder Subventionen ist nämlich die Tendenz nicht abzusprechen, daß sie "den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerren und verfälschen, die Bereitschaft zur Anpassung an ein sich veränderndes Umfeld lähmen, zur Erhöhung der Steuerzahlerbelastung führen und zusätzlich, durch die Möglichkeit des Subventionswettlaufs, die Gefahr der Selbstverstärkung in sich tragen". Die Europäische Kommission weist in ihrem Leitfaden darauf hin, daß die "störenden Wirkungen staatlicher Verhaltensweisen auf das reibungslose Funktionieren des Gemeinsamen Marktes paradoxerweise durch die Fortschritte der europäischen Integration verstärkt (werden)", und staatliche Beihilfen die herausragende Rolle unter diesen Störfaktoren einnehmen, da sie "entgegen den Grundsätzen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft und insbesondere in Widerspruch zu Artikel 3 g des EG-Vertrags, zu einer Diskriminierung zwischen Beihilfeempfängern und Nichtbeihilfeempfängern führen", woraus sich nach Meinung der Kommission ein "Verstoß gegen das freie Wettbewerbsspiel, das den Gemeinsamen Markt charakterisieren sollte" ergibt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisI
LiteraturverzeichnisIII
Verzeichnis der Entscheidungen der KommissionVI
Verzeichnis der Urteile des Europäischen GerichtshofsVII
AbkürzungsverzeichnisVIII
1.Einleitung1
1.1Die effiziente Allokation als primäres Ziel des EGV2
1.2Die Wettbewerbsregeln des EGV3
2.Der Begriff der staatlichen Beihilfe4
2.1Der EGV-rechtliche Beihilfebegriff4
2.2Der Begriff der staatlichen Beihilfe anhand ausgewählter EuGH-Urteile der letzten Jahre6
2.3Kontrollauftrag und Beihilfenabgrenzung aus Sicht der Kommission8
3.Die grundsätzliche Unvereinbarkeitsklausel des Art. 92 Abs....