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Franz von Liszt sah im Jahr 1905 das Strafgesetzbuch als die Magna Charta des Verbrechers an. Die vorliegende Studie untersucht, ob die Europäische Menschenrechtskonvention für unsere moderne, europäische Gesellschaft dieser Rolle gerecht wird. Der Fokus dieser Untersuchung liegt auf Artikel 6 EMRK, wobei ein Teil auf Artikel 3 EMRK in Verbindung mit Artikel 6 eingeht. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrechtsschutz des Beschuldigten, der durch die EMRK geboten wird, und der materiellen Wahrheitsfindung wird beleuchtet. Die Hypothese der Untersuchung ist, dass der Europäische…mehr

Produktbeschreibung
Franz von Liszt sah im Jahr 1905 das Strafgesetzbuch als die Magna Charta des Verbrechers an. Die vorliegende Studie untersucht, ob die Europäische Menschenrechtskonvention für unsere moderne, europäische Gesellschaft dieser Rolle gerecht wird. Der Fokus dieser Untersuchung liegt auf Artikel 6 EMRK, wobei ein Teil auf Artikel 3 EMRK in Verbindung mit Artikel 6 eingeht. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrechtsschutz des Beschuldigten, der durch die EMRK geboten wird, und der materiellen Wahrheitsfindung wird beleuchtet. Die Hypothese der Untersuchung ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in neuerer Rechtsprechung mehr Wert auf den Grundrechtsschutz des Beschuldigten legt als vorher, und dass dabei dem öffentlichen Interesse an der materiellen Wahrheitsfindung eine zweitrangige Position zugeteilt wird. Es wird ein Überblick der Rechtsprechung des EGMR dargestellt. Zentral stehen die Fragen im Vordergrund, ob der Anwendungsbereich der Artikel 3 und 6 EMRK im Laufe der Zeit ausgedehnt wurde, und ob es im Rahmen des Artikels 6 in modernerer Rechtsprechung seitens des Staats schwieriger ist, einen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen.